Der Lehrgang richtet sich an interessierte Arbeitssuchende, die von Arbeitsloigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Arbeitssuchende oder Personen mit gewünschter Tätigkeit im sozialpflegerischen Bereich ohne bzw. nicht ausreichenden (Vor-) Kenntnissen (mit und ohne Berufsabschluss), Menschen die sich beruflich neu orientieren möchten, an Berufsrückkehrer die ihr vorhandenes Wissen auffrischen möchten und an Menschen die ihre pflegebedürftigen.
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Theorie 240 Unterrichtseinheiten und Praktikum 160 Arbeitsstunden h
09.09.2025 08:38
02.12.2025 14:00
Präsenz oder Online
Termine: 09.09. 2025- 02.12.2025 // 17.12.2025 -24.03.2026
Arbeitsbereiche:
Der Betreuungskraft (m/w/d) arbeitet in Krankenhäusern, Kliniken, Pflege- oder Altenheimen, in Reha-Einrichtungen und Hospizen, sowie als Betreuungshilfe im häuslichen Bereich. Der Aufgabenbereich sieht vor allem die Verbesserung der Lebensqualität der Heimbewohner oder zu betreuenden Menschen vor. Im ambulanten Bereich führen sie den Haushalt der betroffenen Personen und berücksichtigen dabei pflegerische Aspekte
Zielgruppe und Abschluss:
Der Lehrgang richtet sich an interessierte Arbeitslose oder Personen mit gewünschter Tätigkeit im sozialpflegerischen Bereich ohne bzw. mit nicht ausreichenden (Vor-) Kenntnissen (auch ohne Berufsabschluss). Nach bestandener Prüfung und Abschluss der Bildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des Bildungs-zentrum.
Förderung der Bildungsmaßnahme:
Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter über Bildungsgutschein sowie durch die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften ist bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich sowie auch eine Finanzierung durch Unternehmen und als Selbstzahler.
Voraussetzung
Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich.
Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte nachzuweisen:
- 5-tägiges Orientierungspraktikum.
Das Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim hat einen Umfang von fünf Tagen und ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen. Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen.
- Vorbereitung Deutsch am Arbeitsplatz
- Grundkurs Betreuungsarbeit
- Grundkenntnisse der Kommunikation
- Umgang für Menschen mit Demenz, psychische Erkrankung oder geistige Behinderung
- Alterskrankheiten und Pflegedokumentation
- Hilfe bei Nahrungsaufnahme usw.
- Medizinische Fachkunde
- Hygieneanforderung / Pflegepraxis
- Grundkenntnisse in der Pflege
- Subkutane Injektion Theorie
- Erste Hilfe Kurs
- Rollstuhltraining usw.
Zugangsvoraussetzung: vorab 5-täg. Praktikum
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Anmeldung und Bürozeiten:
Gerne über unser Anmeldeformular, oder Telefonisch in unseren Bürozeiten
Montag – Freitag von 07:30 Uhr – 15:00 Uhr

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Abschlüsse
- Teilnahmebescheinigung/Teilnahmebestätigung
- Zertifikat
Finanzierung
- Bildungsgutschein
- Deutsche Rentenversicherung
Kategorie
Bildungsbereiche
- Gesundheit, Gesundheitsberufe, Gesundheitswesen
- Pflegebasiskurs
- Pflegebereich, Pflegeberufe
- Sozialer Bereich, Soziale Berufe, Sozialwesen
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