Die Betreuungskraft (m/w/d) und der Pflegehelfer (m/w) arbeiten in Krankenhäusern, Kliniken, Pflege- oder Altenheimen, in Reha-Einrichtungen und Hospizen, sowie als Betreuungshilfe im häuslichen Bereich. Der Aufgabenbereich sieht vor allem die Verbesserung der Lebensqualität der Heimbewohner oder zu betreuenden Menschen vor. Im ambulanten Bereich führen sie den Haushalt der betroffenen Personen und berücksichtigen dabei pflegerische Aspekte.

Preis
0,00 €
Dauer
480 h
 
Start-Ende
06.11.2024 07:00
07.02.2025 14:00
Veranstaltungsart
Präsenzunterricht
 

Betreuungskraft gem. §§ 43b (m/w/d)


Lerninhalte:

Grundkurs Betreuungsarbeit

Grundkenntnisse der Kommunikation

Umgang für Menschen mit Demenz, psychische Erkrankung oder geistige Behinderung

Alterskrankheiten und Pflegedokumentation

Hilfe bei Nahrungsaufnahme usw.

Medizinische Fachkunde

Hygieneanforderung / Pflegepraxis

Grundkenntnisse in der Pflege

Subkutane Injektion Theorie

Erste Hilfe Kurs

Rollstuhltraining


Zielgruppe und Abschluss: 

Der Lehrgang richtet sich an interessierte Arbeitslose oder Personen mit gewünschter Tätigkeit im sozialpflegerischen Bereich ohne bzw. mit nicht ausreichenden (Vor-) Kenntnissen (auch ohne Berufsabschluss). Nach bestandener Prüfung und Abschluss der Bildungsmaßnahme erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat des Bildungs-zentrum.

 

Förderung der Bildungsmaßnahme: 

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter über Bildungsgutschein sowie durch die Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften ist bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen möglich sowie auch eine Finanzierung durch Unternehmen und als Selbstzahler.

 

Voraussetzung:

Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich.

Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte nachzuweisen:

 

5-tägiges Orientierungspraktikum:

Das Orientierungspraktikum in einem Pflegeheim hat einen Umfang von fünf Tagen und ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen. Damit ist die Zielsetzung verbunden, erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen Pflegeheimbewohnern zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich selbst zu prüfen.

 

Unterrichtszeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr


Anmeldung und Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 13:30 und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr



Betreuungskraft gem. §§ 43b (m/w/d)