Nach einer längeren Krankheit wieder ins Berufsleben zurückzukehren, kann eine große Herausforderung sein. Neben dem bekannten "[Hamburger](http://) Modell" gibt es in Deutschland weitere Möglichkeiten und Förderprogramme zur Wiedereingliederung. Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Optionen.
Das Hamburger Modell
Das Hamburger Modell, auch als stufenweise Wiedereingliederung bekannt, ist eine bewährte Methode zur schrittweisen Rückkehr in den Beruf. Basierend auf § 74 SGB V ermöglicht es Betroffenen, unter ärztlicher Begleitung langsam wieder an die Arbeitsbelastung gewöhnt zu werden[1]. Die Dauer liegt typischerweise zwischen sechs Wochen und sechs Monaten, wobei die Arbeitszeit und -belastung schrittweise erhöht werden[1].
Weitere Wiedereingliederungsmöglichkeiten
1. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigten, die länger als 6 Wochen innerhalb eines Jahres krank waren, ein BEM anzubieten[5]. Dies kann verschiedene Maßnahmen umfassen, wie Arbeitsplatzanpassungen oder flexible Arbeitszeitmodelle.
2. Arbeitsplatzanpassung
In manchen Fällen kann eine Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsaufgaben die Rückkehr erleichtern. Dies kann technische Hilfsmittel oder eine Umgestaltung der Arbeitsabläufe beinhalten.
3. Teilzeitarbeit
Eine vorübergehende oder dauerhafte Reduzierung der Arbeitszeit kann den Wiedereinstieg erleichtern.
Fördermöglichkeiten zur Re-Integration
1. Eingliederungszuschuss (EGZ)
Der EGZ ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, den Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen können[2]. Er kann auch für die Wiedereingliederung nach Krankheit genutzt werden.
2. Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)"
Dieses Programm bietet verschiedene Unterstützungsmaßnahmen, die auch für die Wiedereingliederung nach Krankheit relevant sein können[4].
3. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG)
Diese können genutzt werden, um vorhandene berufliche Kenntnisse festzustellen oder neue zu vermitteln[2].
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt sind in der Regel Arbeitnehmer, die nach längerer Krankheit (meist mehr als 6 Wochen) wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Maßnahme variieren.
Wo kann man sich informieren?
- Krankenkassen
- Agentur für Arbeit
- Rentenversicherungsträger
- Integrationsämter
- Betriebsärzte
- Arbeitgeber (Personalabteilung)
Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber und dem behandelnden Arzt zu suchen, um gemeinsam die beste Strategie für die Wiedereingliederung zu entwickeln.
Die Wiedereingliederung nach langer Krankheit erfordert oft Geduld und Flexibilität aller Beteiligten. Mit den richtigen Maßnahmen und Unterstützungsangeboten kann jedoch ein erfolgreicher Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen.
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Quellenangaben: [1] https://www.kofa.de/personalarbeit/personalfuehrung/gesundheitsmanagement/wiedereingliederung-nach-krankheit/ [2] https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/aktiv-werden/foerdermoeglichkeiten-fuer-unternehmen-und-gefluechtete/ [3] https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/media/document/file/schule_und_bildung_personalangelegenheiten_erkrankung_merkblatt_wiedereingliederung_angestellte.pdf [4] https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/foerderung-migranten.html [5] https://www.betanet.de/stufenweise-wiedereingliederung.html [6] https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/gesellschaftl-sozialen-integration-von-zuwanderern.html [7] https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/gesund-im-job/stufenweise-wiedereingliederung-in-den-beruf-nach-krankheit/ [8] https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/NRW/investive-foerderung-von-integrationsprojekten.html