veröffentlicht in Coaching, Fortbildung, Weiterbildung, Wissenswertes am 02.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) und der beruflichen Rehabilitation (Reha) in Kraft. Diese Neuerungen betreffen sowohl Bildungsinteressierte als auch Bildungsträger und haben weitreichende Auswirkungen auf die Zuständigkeiten und Finanzierung.

Zuständigkeitswechsel zur Agentur für Arbeit

Die wohl wichtigste Änderung ist der Wechsel der Zuständigkeit für FbW und Reha-Maßnahmen von den Jobcentern (JC) zu den Agenturen für Arbeit (AA)[3]. Dies bedeutet konkret:

  • Die AA übernehmen ab 2025 die Beratung, Bewilligung und Finanzierung für FbW und Reha-Maßnahmen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)[3].
  • Alle Leistungen der Weiterbildungsförderung, einschließlich Weiterbildungskosten, Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämien, fallen in den Zuständigkeitsbereich der AA[3].
  • Im Bereich der beruflichen Rehabilitation betrifft dies alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA)[3].

Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

Diese Umstrukturierung hat auch finanzielle Folgen:

  • Der Eingliederungstitel im SGB II soll 2025 um 900 Millionen Euro entlastet werden[1].
  • Die Kosten für FbW- und Reha-Maßnahmen werden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) übernommen[1].
  • Für die Übergangsphase bereits begonnener Maßnahmen bleiben die Jobcenter über den 31. Dezember 2024 hinaus zuständig[1].
  • Die Finanzierung dieser JC-Maßnahmen erfolgt ab 2025 durch die BA mittels eines pauschalen Aufwendungsersatzes[1].

Änderungen für Bildungsträger

Bildungsträger müssen sich auf folgende Neuerungen einstellen:

  • Ab 2025 werden Bildungsgutscheine ausschließlich von den AA ausgestellt[5].
  • Neubestellungen für Maßnahmen und Kapazitäten können nur noch durch die AA als Bedarfsträger erfolgen[5].
  • Für preisverhandelte Maßnahmen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 51 SGB IX ergeben sich keine Änderungen[5].

Gesetzliche Grundlagen

Diese Änderungen basieren auf dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 und betreffen verschiedene Bereiche des Sozialgesetzbuches:

  • Die Weiterbildungsberatung zu FbW wird gesetzliches Erfordernis[5].
  • Die Weiterbildungsförderung nach § 81 SGB III und die Beratung zur Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach §§ 82 ff. SGB III fallen in den Zuständigkeitsbereich der AA[5].

Ausblick und Bedeutung

Diese Umstrukturierung zielt darauf ab, die Effizienz der Arbeitsförderung zu steigern und eine einheitliche Betreuung sicherzustellen. Für Bildungsinteressierte und Bildungsträger bedeutet dies eine Anpassung an neue Prozesse und Ansprechpartner. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Strukturen vertraut zu machen, um reibungslose Übergänge zu gewährleisten.

Die Änderungen bei FbW und Reha ab 2025 sind Teil einer größeren Reform des Arbeitsmarktes und der Sozialgesetzgebung. Sie spiegeln den Bedarf an flexibleren und effizienteren Strukturen in der Arbeitsförderung wider und werden die Landschaft der beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation in Deutschland nachhaltig prägen.

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Foto von Andrew Neel auf Unsplash


Quellenangaben: [1] https://www.viona.online/detail/bundeshaushalt-2025-mit-reduzierung-im-bereich-arbeitsfoerderung [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/das-aendert-sich-2025-in-gesundheit-und-pflege.html [3] https://jobcenter-augsburg-stadt.de/index.php/jobcenter/aktuelles/370-informationen-fuer-massnahme-bildungstraeger-zum-umgang-mit-fbw-und-reha-massnahmen-ab-01-01-2025 [4] https://www.therapie-leipzig.de/de/news/krankenhausreform-2025-was-aendert-sich-fuer-die-physiotherapie [5] https://www.arbeitsagentur.de/datei/informationen-fuer-bildungstraeger_ba049441.pdf [6] https://www.degemed.de/degemed-checkt-krankenhausreform-auf-reha-tauglichkeit/ [7] https://www.biaj.de/archiv-materialien/2036-eingliederungsmittel-fbw-reha-aufwendungsersatz-und-mittel-fuer-bundesanteil-an-den-verwaltungskosten-2025.html [8] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/krankenhausreform-in-kraft-2282702