veröffentlicht in Wissenswertes am 11.07.2025

Eine Umschulung eröffnet neue berufliche Perspektiven – doch manchmal ergibt sich währenddessen die Chance auf eine feste Arbeitsstelle. Viele Teilnehmende fragen sich dann: Kann ich die Umschulung abbrechen, wenn ich einen neuen Job gefunden habe? Welche Schritte sind nötig, welche Fristen gelten und was muss ich beachten, um keine Nachteile zu riskieren? Hier finden Sie alle Antworten, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps.

Darf ich meine Umschulung wegen Arbeitsaufnahme abbrechen?

Ja, Sie dürfen eine Umschulung jederzeit abbrechen, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten. Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung gilt als wichtiger Grund und entspricht dem Ziel der Förderung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit. In diesem Fall drohen in der Regel keine Rückforderungen oder Sanktionen[2][6].

Welche Schritte sind beim Abbruch zu beachten?

  1. Unverzüglich informieren:
    Melden Sie sich so früh wie möglich bei Ihrer zuständigen Ansprechperson (Arbeitsvermittler/in, Fallmanager/in) bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.
  2. Schriftliche Mitteilung:
    Teilen Sie den Abbruch und den Grund (Arbeitsaufnahme) schriftlich mit. Geben Sie den Namen des neuen Arbeitgebers und das Eintrittsdatum an[2][8].
  3. Kopie des Arbeitsvertrags:
    Es empfiehlt sich, eine Kopie des Arbeitsvertrags oder eine Einstellungsbestätigung beizufügen, um den Nachweis zu erbringen.
  4. Bildungsträger informieren:
    Informieren Sie auch den Bildungsträger (z. B. die Schule oder das Weiterbildungsinstitut) über den Abbruch und das Austrittsdatum.
  5. Fristen beachten:
    Melden Sie den Abbruch und die Arbeitsaufnahme vor dem ersten Arbeitstag. Nur so vermeiden Sie mögliche Rückforderungen oder organisatorische Probleme[2][8].

Reicht eine mündliche Mitteilung?

Nein, eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus. Aus Gründen der Nachweisbarkeit und Rechtssicherheit sollten Sie den Abbruch immer schriftlich (per Brief, E-Mail oder Fax) mitteilen und sich den Eingang bestätigen lassen[8]. Im Zweifel ist nur eine schriftliche Mitteilung rechtsverbindlich.

Was passiert mit dem Bildungsgutschein und den Fördergeldern?

Bei einem Abbruch der Umschulung wegen Arbeitsaufnahme müssen Sie den Bildungsgutschein oder erhaltene Fördergelder nicht zurückzahlen. Die Arbeitsaufnahme ist das gewünschte Ziel der Förderung, daher entstehen Ihnen in der Regel keine finanziellen Nachteile[2][6].

Welche Konsequenzen drohen bei versäumten Fristen oder fehlender Meldung?

  • Versäumen Sie die rechtzeitige Meldung, kann es zu Rückforderungen von Leistungen oder zu organisatorischen Problemen kommen.
  • Fehlt die schriftliche Mitteilung, riskieren Sie Missverständnisse, Verzögerungen bei der Abmeldung und ggf. Probleme beim Bildungsträger oder der Agentur für Arbeit.
  • Wird der Abbruch nicht begründet oder nicht rechtzeitig gemeldet, kann das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit prüfen, ob eine Rückzahlung oder Sanktionen gerechtfertigt sind[1][5].

Was steht in der Eingliederungsvereinbarung oder im Kooperationsplan?

In Ihrer Eingliederungsvereinbarung (bzw. seit Juli 2023 im Kooperationsplan) sind die Bedingungen für den Abbruch einer Umschulung geregelt. Prüfen Sie, ob dort spezielle Fristen, Meldepflichten oder Sanktionen vereinbart wurden. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit Ihrer Ansprechperson oder eine rechtliche Beratung[1][5].

Kann ich nach einem Abbruch erneut eine Umschulung beantragen?

Nach einem Abbruch wegen Arbeitsaufnahme ist eine erneute Förderung grundsätzlich möglich, sollte das neue Arbeitsverhältnis später enden. Ein Anspruch besteht jedoch nicht automatisch – Umschulungen sind sogenannte „Kann-Leistungen“ und werden individuell geprüft[3].

Zusammenfassung: Checkliste für den Abbruch der Umschulung wegen Arbeitsaufnahme

Schritt Was ist zu tun?
Arbeitsaufnahme Arbeitsvertrag sichern, Eintrittsdatum notieren
Arbeitsagentur/Jobcenter Schriftlich informieren, Kopie des Arbeitsvertrags beilegen
Bildungsträger Über Abbruch und Austrittsdatum informieren
Fristen Vor Arbeitsbeginn alles melden und bestätigen lassen
Nachweise Schriftliche Bestätigung aufbewahren

Fazit: Umschulung abbrechen wegen Arbeitsaufnahme – so vermeiden Sie Nachteile

Wenn Sie eine Umschulung abbrechen, weil Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben, ist das in der Regel problemlos möglich und entspricht dem Ziel der Förderung. Wichtig ist, dass Sie alle Beteiligten rechtzeitig und schriftlich informieren, Fristen einhalten und Nachweise sichern. So vermeiden Sie Rückforderungen, Sanktionen und organisatorische Probleme.

Weitere Informationen, Formulare und Beratung rund um Umschulung, Arbeitsaufnahme und berufliche Neuorientierung finden Sie auf lvv-bildung.de.

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Foto von Cytonn Photography auf Unsplash


Quellen: [1] https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/umschulung-abbrechen/ [2] https://www.sgd.de/magazin/leben-lernen/ratgeber/azav-ratgeber/bildungsgutschein-zurueckzahlen.html [3] https://www.gutefrage.net/frage/umschulung-abbrechen-4 [4] https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/abbruch-umschulung-wegen-arbeitsangebot [5] https://www.yourxpert.de/antwort/abbruch-einer-umschulung.m2051.html [6] https://www.reddit.com/r/arbeitsleben/comments/1jqqyal/bildungsgutschein_abbrechen_wegen_eines_neuen_jobs/ [7] https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Foerderstatistik/Generische-Publikationen/Methodenbericht-Verbleib-Austritt-Massnahmen.html?nn=25536 [8] https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/umschulung-abbrechen-zwecks-arbeitsaufnahme