veröffentlicht in Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung, Wissenswertes am 07.03.2025

Der Sicherheitsmarkt entwickelt sich stetig weiter und stellt immer höhere Anforderungen an Qualität und Fachkompetenz. Unternehmen im Sicherheitssektor benötigen gut geschulte und qualifizierte Mitarbeiter, die flexibel sind und sich den Herausforderungen in einem dynamischen Umfeld stellen. Die Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft mit Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO (m/w/d) bereitet Sie gezielt auf eine Karriere in der Sicherheitsbranche vor und vermittelt Ihnen das notwendige Wissen und die relevanten Fertigkeiten, um professionelle betriebsinterne und private Sicherheitsdienstleistungen durchzuführen.

Besuchen Sie jetzt unsere Kursseite und sichern Sie sich Ihren Platz: Sicherheitsfachkraft Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO (m/w/d)


Inhalte der Weiterbildung

Unsere Weiterbildung umfasst alle relevanten Themengebiete, die für eine erfolgreiche Prüfung nach § 34 a GewO und die spätere Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft erforderlich sind:

  • Gewerberecht
  • Recht der öffentlichen Sicherheit
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Straf- und Verfahrensrecht
  • Umgang mit Waffen (Theorie)
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Wach- und Sicherheitsdienste
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen
  • Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen

Warum ist diese Fortbildung so wichtig?

Der Sicherheitssektor wächst kontinuierlich und ist eine der stabilsten Branchen in Deutschland. Sicherheitsdienstleister arbeiten in vielfältigen Bereichen, darunter:

  • Objektschutz und Werkschutz
  • Veranstaltungssicherheit
  • Personenschutz
  • Empfangs- und Zugangskontrollen
  • Stadtstreifen und Ordnungsdienste

Die bestandene Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO ist eine gesetzliche Voraussetzung für bestimmte Tätigkeiten in der privaten Sicherheitsbranche. Arbeitgeber bevorzugen Bewerber mit dieser Qualifikation, da sie den Nachweis erbringen, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse verfügen.


Zugangsvoraussetzungen

Um an der Weiterbildung teilzunehmen, benötigen Sie:

  • Ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Unterrichtszeiten

  • Montag bis Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

Anmeldung und Beratung

Nutzen Sie unser Anmeldeformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch zu unseren Bürozeiten:

  • Montag bis Freitag: 07:30 Uhr – 15:00 Uhr

Fazit

Mit der Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft und der Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO erlangen Sie die notwendige Qualifikation, um in einem wachsenden Berufsfeld erfolgreich zu sein. Der Kurs vermittelt Ihnen nicht nur das theoretische Wissen, sondern auch praxisnahe Inhalte, die Sie bestens auf Ihre zukünftige Karriere im Sicherheitsdienst vorbereiten. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich Ihre berufliche Zukunft!


Hachtags: #Sicherheitsfachkraft #34aGewO #Sicherheitsdienst #Wachschutz #Fortbildung #Sachkundeprüfung #Sicherheitsbranche #Karriere #Bildung #Weiterbildung #Zertifikat #Sicherheitstechnik #Objektschutz #Veranstaltungsschutz #Sicherheitskarriere


Foto von Rayner Simpson auf Unsplash