veröffentlicht in Tipps, Weiterbildung, Wissenswertes am 14.01.2025

Das Qualifizierungsgeld ist eine seit dem 1. April 2024 in Deutschland verfügbare finanzielle Unterstützung, die darauf abzielt, Beschäftigte während einer beruflichen Weiterbildung zu fördern, insbesondere wenn ihr Arbeitsplatz durch den Strukturwandel gefährdet ist. Es handelt sich dabei um eine Entgeltersatzleistung, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Mitarbeitenden durch Weiterbildung im Betrieb zu halten und gleichzeitig finanzielle Entlastung zu erhalten.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld dient als Lohnersatz für Beschäftigte, die an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen, um ihre Beschäftigungsfähigkeit im aktuellen Unternehmen zu sichern. Während der Weiterbildung erhalten die Mitarbeitenden anstelle ihres regulären Gehalts das Qualifizierungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, Arbeitslosigkeit aufgrund von Strukturwandel zu vermeiden und die Fachkräftebasis in Unternehmen zu stärken.

Höhe des Qualifizierungsgeldes

Die Höhe des Qualifizierungsgeldes orientiert sich am Nettoentgelt der Beschäftigten und beträgt:

  • 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts für Beschäftigte ohne Kinder
  • 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts für Beschäftigte mit mindestens einem Kind

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, diesen Betrag aufzustocken, um den Einkommensverlust ihrer Mitarbeitenden weiter zu minimieren. Die Kosten für die Weiterbildung selbst trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Wer kann das Qualifizierungsgeld beantragen?

Grundsätzlich können alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, das Qualifizierungsgeld für ihre Beschäftigten beantragen. Wichtig ist, dass ein erheblicher Teil der Belegschaft von den Auswirkungen des Strukturwandels betroffen ist. Die spezifischen Voraussetzungen sind:

  • Bei Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten: Mindestens 20 % der Belegschaft benötigen eine Weiterbildung aufgrund des Strukturwandels.
  • Bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten: Mindestens 10 % der Belegschaft sind betroffen.
  • Bei Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten: Eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers über den Qualifizierungsbedarf ist ausreichend.

Der Bedarf an Weiterbildung muss in einer betrieblichen Vereinbarung oder einem Tarifvertrag festgehalten sein. Zudem müssen die betroffenen Beschäftigten der Teilnahme an der Weiterbildung schriftlich zustimmen.

Voraussetzungen und Hürden bei der Beantragung

Für die Gewährung des Qualifizierungsgeldes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Umfang der Weiterbildung: Die geplante Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen. Diese Stunden können flexibel gestaltet und müssen nicht am Stück absolviert werden.
  2. Anerkannter Bildungsträger: Die Weiterbildung muss bei einem Bildungsträger stattfinden, der nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zertifiziert ist.
  3. Inhalt der Weiterbildung: Es müssen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen. Beispielsweise kann eine Schulung für eine spezifische unternehmensinterne Software nicht gefördert werden.

Eine mögliche Hürde besteht darin, dass insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) möglicherweise keine bestehenden Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge haben, die den Qualifizierungsbedarf festhalten. In solchen Fällen ist es wichtig, entsprechende Vereinbarungen zu treffen, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen.

Wo und wie kann man das Qualifizierungsgeld beantragen?

Der Antrag auf Qualifizierungsgeld muss vom Arbeitgeber schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Weiterbildung einzureichen, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen. Der gesamte Prozess kann online über den eService der Bundesagentur für Arbeit abgewickelt werden. Dabei sind verschiedene Formulare auszufüllen, darunter der Hauptantrag, eine Liste der teilnehmenden Beschäftigten sowie die Einverständniserklärungen der Mitarbeitenden.

Laufzeit und Rückzahlung

Das Qualifizierungsgeld wird für die gesamte Dauer der Weiterbildung gewährt. Die maximale Förderdauer beträgt dabei bis zu 3,5 Jahre, abhängig von der Art und dem Umfang der Qualifizierungsmaßnahme. Eine Rückzahlung des erhaltenen Qualifizierungsgeldes ist nicht vorgesehen, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt wurden und die Weiterbildung ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Fazit

Das Qualifizierungsgeld bietet Unternehmen und ihren Beschäftigten eine wertvolle Möglichkeit, den Herausforderungen des Strukturwandels aktiv zu begegnen. Durch gezielte Weiterbildungsmaßnahmen können Mitarbeitende ihre Kompetenzen erweitern und somit ihre Beschäftigungsfähigkeit sichern, während Unternehmen ihre Fachkräfte im Betrieb halten. Trotz einiger bürokratischer Anforderungen stellt das Qualifizierungsgeld ein wichtiges Instrument zur Förderung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland dar.


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