Auch nach dem Schulabschluss können Eltern weiterhin Kindergeld für ihre volljährigen Kinder erhalten. Die Familienkasse Sachsen empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig online einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Anspruch auf Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr
Grundsätzlich erhalten Eltern für ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Doch auch nach der Volljährigkeit bzw. nach dem Ende der Schulausbildung kann weiterhin Anspruch bestehen. Dies gilt beispielsweise, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Zudem gibt es Kindergeld während einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.
Elektronische Einreichung von Unterlagen
„Mittlerweile geht alles online und wir arbeiten mit elektronischen Akten. Die meisten Eltern übersenden uns die Nachweise und Änderungsmitteilungen über den geplanten Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen mittlerweile elektronisch. Der Vorteil an der elektronischen Übermittlung: es geht schnell, spart Zeit und unnötige Wege. Gleichzeitig erfolgt die weitere Bearbeitung schneller, denn unnötige Wege zum Einscannen der Unterlagen entfallen“, sagte Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen.
Kindergeld während Freiwilligendiensten und bei Verzögerungen
Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ) sowie anerkannte Freiwilligendienste im In- oder Ausland kann Kindergeld gezahlt werden. Sollte sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hinziehen, wird weiterhin Kindergeld gezahlt, falls das Kind sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet.
Nachweise und Bewerbungsbemühungen
Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung – an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen, um die Zahlungen aufrechtzuerhalten.
Kindergeld während der Arbeitsuche
Falls das Kind nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Kontakt und weitere Informationen
Telefonisch ist die Familienkasse Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr kostenfrei unter 0800 4 5555 30 erreichbar.
Gut zu wissen: Ein ELSTER-Zertifikat kann bei der Finanzverwaltung elektronisch beantragt werden. Es bietet ein Höchstmaß an Schutz und Sicherheit für die Übertragung vertraulicher Kundendaten. Infos auf www.elster.de.
Die Nutzung von ELSTER ist freiwillig – der Antrag auf Kindergeld kann auch weiterhin online ausgefüllt und dann ausgedruckt und unterschrieben postalisch eingereicht werden.
Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld sowie zum Kinderzuschlag finden Sie online unter www.familienkasse.de.
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Citations: [1] https://www.fak-klein.de [2] https://www.lvv-bildung.de/bildungsberatung-und-foerderung [3] https://www.lvv-bildung.de/blog/auf-dem-weg-zum-online-erfolg-so-steigern-wir-die-sichtbarkeit-von-lvv-bildungde-nachhaltig [4] https://www.mrs-backoffice.de [5] https://www.internationalleipzig.de