veröffentlicht in News, Weiterbildung, Wissenswertes am 08.12.2024

Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAG) sind ein wichtiges Instrument der Arbeitsförderung in Deutschland. Sie zielen darauf ab, Arbeitsuchende bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Was sind MAG?

MAG sind betriebliche Maßnahmen, die es Arbeitsuchenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in einem realen Arbeitsumfeld unter Beweis zu stellen und zu erweitern[1]. Sie dienen der:

  • Arbeitserprobung
  • Kenntnis- oder Eignungsfeststellung
  • Vermittlung beruflicher Kenntnisse

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind in der Regel:

  • Arbeitslose
  • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen
  • Arbeitsuchende im SGB II-Leistungsbezug[1]

Ausbildungssuchende sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn sie die Aufnahme einer Ausbildung anstreben[1].

Fördermöglichkeiten und Dauer

Die Förderdauer einer MAG ist wie folgt geregelt:

  • Grundsätzlich bis zu 6 Wochen (30 Tage bei einer 5-Tage-Woche, 36 Tage bei einer 6-Tage-Woche)[1]
  • Für Langzeitarbeitslose oder Personen mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen: bis zu 12 Wochen[1][5]
  • In Ausnahmefällen für Langzeitarbeitslose: mehr als 12 Wochen möglich (nach Rücksprache mit der Teamleitung)[1]

Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse darf 8 Wochen nicht überschreiten[5].

Förderleistungen

Die Förderung kann folgende Leistungen umfassen:

  • Weiterleistung von Arbeitslosengeld[7]
  • Erstattung von Fahrtkosten
  • Übernahme von Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten[5]

Antragstellung und Bewilligung

Die Förderung einer MAG ist eine Ermessensleistung. Die Integrationsfachkraft entscheidet, ob diese Maßnahme für eine Eingliederung erforderlich ist[1]. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, mit Ausnahme des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins nach sechswöchiger Arbeitslosigkeit[5].

Ziele und Vorteile

MAG bieten sowohl für Arbeitsuchende als auch für Arbeitgeber Vorteile:

  • Arbeitsuchende können ihre Fähigkeiten unter realen Bedingungen demonstrieren
  • Arbeitgeber können potenzielle Mitarbeiter ohne finanzielle Verpflichtungen kennenlernen
  • Verbesserung der Eingliederungschancen in den Arbeitsmarkt

MAG sind ein wertvolles Instrument zur Förderung der beruflichen Integration und bieten Chancen für beide Seiten des Arbeitsmarktes. Sie ermöglichen eine praxisnahe Erprobung und können den Weg zu einer dauerhaften Beschäftigung ebnen.

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Foto von Jeswin Thomas auf Unsplash


Quellenangaben: [1] https://www.tacheles-sozialhilfe.de/files/Weisungen/JC/bis-2021/SGB-III-45-Massnahmen-bei-einem-Arbeitgeber-MAG_07.2021.pdf [2] https://mag.ebmpapst.com/de/branchen/kaelte-klima/ich-bin-wie-ein-steuerberater-fuer-foerdermittel_23137/ [3] https://www.datenportal.bmbf.de/portal/de/G69.html [4] https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Hohenlohekreis/DE/Arbeitsvermittlung/Arbeitgeber/MAG/MAG_node.html [5] https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=B100019_102730341 [6] https://hrnetworx.com/wissen/item/659-das-mag-fuehren-foerdern-fordern [7] https://www.arbeitsagentur.de/datei/massnahmen-bei-einem-arbeitgeber-45-sgb-iii_ba034665.pdf [8] https://www.inolution.com/das-mag-fuehren-foerdern-fordern/ [9] https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/massnahme-beim-arbeitgeber-beantragen