Der Schulabschluss ist geschafft, die nächste Lebensphase beginnt – doch viele Eltern und junge Erwachsene fragen sich: Wie geht es mit dem Kindergeld weiter, wenn die Schule vorbei ist? Wird das Kindergeld weiterhin gezahlt, wenn das Kind noch keine Ausbildung oder kein Studium begonnen hat? Welche Fristen und Voraussetzungen gelten? Wo muss man sich melden, und welche Beratungsangebote gibt es? Hier finden Sie alle wichtigen Fragen und Antworten – umfassend, aktuell und für Sie aufbereitet!
Kindergeld nach dem Schulabschluss: Häufige Fragen und klare Antworten
Wird Kindergeld nach dem Schulabschluss automatisch eingestellt?
Nein, das Kindergeld wird nicht automatisch eingestellt, wenn Ihr Kind die Schule beendet. Die Familienkasse prüft jedoch regelmäßig, ob die Voraussetzungen für den Bezug weiterhin vorliegen. Nach dem Schulabschluss ist es wichtig, die Familienkasse über den weiteren Lebensweg Ihres Kindes zu informieren, damit das Kindergeld nicht unterbrochen wird.
Wann wird Kindergeld nach dem Schulabschluss weitergezahlt?
Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Danach kann die Zahlung bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung, einem Studium, einem Freiwilligendienst (z. B. FSJ, FÖJ, BFD) oder in einer Übergangszeit von maximal vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet.
Wichtige Voraussetzungen für die Weiterzahlung:
- Das Kind beginnt eine Berufsausbildung oder ein Studium
- Das Kind leistet einen anerkannten Freiwilligendienst
- Das Kind ist auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Studienplatz (Nachweis erforderlich)
- Das Kind befindet sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten zwischen Schule und Ausbildung/Studium
Was gilt in der Orientierungsphase oder Wartezeit?
Viele Jugendliche nutzen die Zeit nach dem Schulabschluss zur Orientierung oder warten auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz. In dieser sogenannten Übergangszeit von maximal vier Monaten wird das Kindergeld weitergezahlt. Dauert die Wartezeit länger, muss das Kind nachweisen, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht (z. B. durch Bewerbungen, Wartelistenbescheinigungen, Meldung bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend).
Muss man sich aktiv bei der Familienkasse melden?
Ja, Eltern müssen der Familienkasse mitteilen, wie es nach dem Schulabschluss weitergeht. Dazu reicht meist eine formlose Mitteilung oder das Einreichen von Nachweisen (z. B. Ausbildungs- oder Studienvertrag, Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über Freiwilligendienst). Wer sich nicht meldet, riskiert die Einstellung der Kindergeldzahlung.
Was passiert, wenn das Kind keine Ausbildung oder kein Studium beginnt?
Wenn das Kind nach dem Schulabschluss keine Ausbildung, kein Studium und keinen Freiwilligendienst beginnt, kann das Kindergeld weitergezahlt werden, wenn das Kind als ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Die Familienkasse verlangt in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung.
Welche Beratung und Unterstützung gibt es?
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Hier erhalten Sie alle Formulare, Fristen und Informationen rund um das Kindergeld.
- Agentur für Arbeit: Beratung zu Ausbildungssuche, Überbrückungsmaßnahmen und Nachweisen für die Kindergeldberechtigung.
- Online-Portale wie lvv-bildung.de: Übersicht zu Bildungswegen, Übergangslösungen und Kursangeboten für die Zeit nach dem Schulabschluss.
- Beratungsstellen für Eltern und Jugendliche: Unterstützung bei der Orientierung und bei Anträgen.
Übersicht: Kindergeld nach dem Schulabschluss – Ihre Checkliste
| Situation nach der Schule | Anspruch auf Kindergeld? | Was ist zu tun? |
|---|---|---|
| Ausbildung/Studium beginnt | Ja, bis 25 Jahre | Nachweis an Familienkasse senden |
| Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) | Ja, bis 25 Jahre | Bescheinigung einreichen |
| Übergangszeit (max. 4 Monate) | Ja | Familienkasse informieren |
| Ausbildungssuche/Orientierungsphase | Ja, mit Nachweis | Meldung bei Agentur für Arbeit, Nachweis einreichen |
| Keine Ausbildung, kein Studium, kein Dienst | Nein | Kindergeld endet |
Fazit: Kindergeld nach dem Schulabschluss – rechtzeitig informieren und handeln
Das Kindergeld läuft nach dem Schulabschluss nicht automatisch aus – aber Eltern müssen aktiv werden und die Familienkasse über den weiteren Weg ihres Kindes informieren. Ob Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst oder Orientierungsphase: Mit den richtigen Nachweisen bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Nutzen Sie die Beratungsangebote und informieren Sie sich rechtzeitig über Fristen und Unterlagen.
Weitere Informationen, Formulare und Bildungsangebote für die Zeit nach dem Schulabschluss finden Sie auf lvv-bildung.de.
Hachtags #Kindergeld #Schulabschluss #Ausbildung #Studium #Freiwilligendienst #Übergangszeit #Familienkasse #AgenturFürArbeit #Elternberatung #lvvbildung #FragenUndAntworten #Bildungswege
Foto von Josh Appel auf Unsplash