veröffentlicht in News, Wissenswertes am 20.02.2025

Der KfW-Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehensprogramm der Bundesregierung, das Schüler:innen und Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen finanziell unterstützt. Im Gegensatz zum BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Antragstellenden oder ihrer Eltern gewährt. Ziel ist es, finanzielle Engpässe zu überbrücken und den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen.

Wer kann den KfW-Bildungskredit beantragen?

Der Bildungskredit richtet sich an:

  • Volljährige Schüler:innen, die:

    • sich in den letzten 24 Monaten ihrer Ausbildung befinden.
    • bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder diesen mit Abschluss der aktuellen Ausbildung erlangen.
  • Studierende, die:

    • mindestens das dritte Semester eines Bachelorstudiums oder eines Diplomstudiengangs abgeschlossen haben.
    • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium absolvieren.
    • ein Praktikum im In- oder Ausland durchführen, das im Zusammenhang mit dem Studium steht.

Antragstellende müssen zwischen 18 und 35 Jahre alt sein und eine Ausbildung in Vollzeit an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte absolvieren. Der ständige Wohnsitz sollte in Deutschland liegen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland oder ausländische Staatsangehörige förderberechtigt sind.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

Der Bildungskredit dient zur Unterstützung von Lebenshaltungskosten und ausbildungsbedingten Ausgaben in der Endphase der Ausbildung. Die Förderung umfasst:

  • Monatliche Auszahlungen: 100 €, 200 € oder 300 € für eine Dauer von bis zu 24 Monaten, maximal also 7.200 €.
  • Einmalige Auszahlung: Bis zu 3.600 € für besondere Ausgaben, wie z.B. die Anschaffung teurer Arbeitsmaterialien.

Die Kombination des Bildungskredits mit anderen Förderungen, wie dem BAföG, ist möglich und kann zusätzliche finanzielle Spielräume eröffnen.

Wie erfolgt die Rückzahlung?

Die Rückzahlung des Bildungskredits gestaltet sich wie folgt:

  • Tilgungsbeginn: Vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
  • Monatliche Rate: 120 €, die sowohl Zinsen als auch Tilgung umfasst.
  • Zinssatz: Variabel; basiert auf dem 6-Monats-EURIBOR plus einem Aufschlag von 1 %. Die Anpassung erfolgt halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober.

Während der Auszahlungs- und Karenzphase werden die Zinsen gestundet und erst mit Beginn der Rückzahlung fällig. Sondertilgungen sind jederzeit und ohne zusätzliche Kosten möglich, wodurch die Gesamtkosten des Kredits reduziert werden können.

Wie beantragt man den KfW-Bildungskredit?

Der Antragsprozess gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Online-Antrag: Über das Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen Sie den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Prüfung und Bewilligung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid sowie ein Kreditangebot der KfW.
  3. Legitimation: Durchführung der Identitätsprüfung gemäß Geldwäschegesetz bei einer Bank oder einer anderen berechtigten Stelle.
  4. Vertragsabschluss: Nach erfolgreicher Legitimation wird der Kreditvertrag mit der KfW abgeschlossen und die Auszahlungen beginnen.

Es ist wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen, da die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Weitere Informationen

Der KfW-Bildungskredit bietet eine flexible und einkommensunabhängige Möglichkeit, finanzielle Engpässe in der Endphase der Ausbildung zu überbrücken. Dank der zinsgünstigen Konditionen und der Möglichkeit, den Kredit mit anderen Förderungen zu kombinieren, stellt er eine attraktive Option für viele Auszubildende und Studierende dar. Für detaillierte Informationen und aktuelle Konditionen empfiehlt es sich, die offiziellen Webseiten des Bundesverwaltungsamts und der KfW zu konsultieren.


Foto von Stephen Phillips - Hostreviews.co.uk auf Unsplash


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