Das Teilhabechancengesetz, das 2019 in Kraft trat, stellt einen wichtigen Meilenstein in der deutschen Arbeitsmarktpolitik dar. Es zielt darauf ab, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und Menschen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. In diesem Beitrag beleuchten wir die Erfolge des Gesetzes und diskutieren mögliche Weiterentwicklungen.
Die Instrumente des Teilhabechancengesetzes
Das Gesetz führte zwei zentrale Förderinstrumente ein:
- "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II)
- "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II)
Beide Instrumente bieten Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose einstellen. Laut einer Evaluation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erreichen diese Maßnahmen erfolgreich die anvisierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter.
Positive Auswirkungen auf soziale Teilhabe
Ein wesentlicher Erfolg des Gesetzes liegt in der Verbesserung der sozialen Teilhabe der Geförderten. Die staatlich geförderte Erwerbstätigkeit ermöglicht den Betroffenen Teilhabeerfahrungen, die ihnen während langer Arbeitslosigkeit verwehrt blieben. Dies umfasst nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch soziale Kontakte und das Gefühl, einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Arbeitsmarktintegration: Erste Erfolge sichtbar
Besonders das Instrument "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" zeigt beachtliche Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration. Die Bundesagentur für Arbeit berichtet, dass die Beschäftigungswahrscheinlichkeit der Geförderten 26 Monate nach Förderbeginn um 36 Prozentpunkte höher ist als die der Vergleichsgruppe.
Herausforderungen und Weiterentwicklungspotenziale
Trotz der positiven Bilanz gibt es Raum für Verbesserungen:
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Nachhaltigkeit der Beschäftigung: Die positiven Effekte auf die soziale Teilhabe sind oft an die Dauer der Beschäftigung gekoppelt. Es muss sichergestellt werden, dass die Geförderten auch nach Ende der Maßnahme Anschlussperspektiven haben.
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Übergänge in ungeförderte Beschäftigung: Der Fokus sollte verstärkt darauf liegen, Übergänge in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
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Anschlussförderungen: Für Fälle, in denen der direkte Übergang nicht gelingt, könnten modifizierte Arbeitsgelegenheiten als kostengünstige Alternative zur Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung dienen.
Fazit und Ausblick
Das Teilhabechancengesetz hat sich als wirksames Instrument zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit erwiesen. Um seinen Erfolg langfristig zu sichern, sollte die politische Debatte sich darauf konzentrieren, wie die Anschlussperspektiven der Geförderten verbessert werden können.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet kontinuierlich an der Weiterentwicklung des Gesetzes. Dabei sollten innovative Ansätze wie flexible Anschlussförderungen und verstärkte Kooperationen mit Unternehmen in Betracht gezogen werden.
Die Erfahrungen mit dem Teilhabechancengesetz zeigen, dass gezielte staatliche Interventionen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten können. Mit den richtigen Anpassungen und Weiterentwicklungen kann das Gesetz auch in Zukunft ein Schlüsselinstrument der deutschen Arbeitsmarktpolitik bleiben.
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Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash