Homeoffice ist aus der modernen Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. Viele Beschäftigte fragen sich: Habe ich Anspruch auf Homeoffice? Welche Kosten muss mein Arbeitgeber übernehmen? Wie sieht es mit steuerlichen Vorteilen aus? Und was passiert, wenn mein Chef das Homeoffice-Angebot wieder zurückziehen will? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, damit Sie auf LVV-Bildung.de gezielt nach passenden Weiterbildungsangeboten suchen können.
Habe ich Anspruch auf Homeoffice?
Kein gesetzlicher Anspruch:
Auch mit dem neuen Telearbeitsgesetz, das 2025 in Kraft getreten ist, gibt es in Deutschland kein generelles Recht auf Homeoffice. Homeoffice oder Telearbeit muss immer zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können Homeoffice einseitig anordnen oder fordern[1][3][4][5][7].
Ausnahme:
Nur in besonderen Fällen, etwa bei einer ausdrücklichen Regelung im Arbeitsvertrag, durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag, kann ein Anspruch auf Homeoffice bestehen[4][7].
Welche Kosten kann oder muss der Arbeitgeber übernehmen?
- Arbeitsmittel:
Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Arbeit im Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel (z.B. Laptop, Software, ggf. Bürostuhl) bereitzustellen oder die Kosten dafür zu übernehmen, sofern Homeoffice vertraglich vereinbart wurde[4]. - Kostenübernahme:
Weitere Kosten wie Strom, Internet oder anteilige Mietkosten müssen in der Regel nicht übernommen werden, können aber freiwillig oder per Vereinbarung erstattet werden. - Telearbeitspauschale:
Ab 2025 gibt es eine steuerfreie Telearbeitspauschale von 3 Euro pro Tag für maximal 100 Tage im Jahr. Wird diese nicht vom Arbeitgeber gezahlt, kann sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden[5].
Was ist beim Homeoffice zu beachten?
- Arbeitsschutz und Datenschutz:
Auch im Homeoffice gelten die Vorschriften zu Arbeitszeit, Pausen, Datenschutz und Arbeitssicherheit. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass diese eingehalten werden[4]. - Versicherungsschutz:
Bei Telearbeit im engeren Sinne (z.B. in der eigenen Wohnung oder beim Partner) besteht voller gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Wer mobil arbeitet (z.B. im Café), ist nur während der tatsächlichen Tätigkeit versichert, Wegeunfälle sind dann ausgeschlossen[1][5].
Steuerliche Vorteile und Nachteile
- Telearbeitspauschale:
Die steuerfreie Pauschale entlastet Arbeitnehmer, die regelmäßig von zuhause arbeiten[5]. - Arbeitszimmer absetzen:
Ein häusliches Arbeitszimmer kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und ein separater Raum ist. - Nachteile:
Wer kein separates Arbeitszimmer hat, kann nur die Pauschale nutzen; weitere Kosten sind meist nicht absetzbar.
Was, wenn der Arbeitgeber Homeoffice wieder abschaffen will?
- Kein dauerhafter Anspruch:
Arbeitgeber können Homeoffice beenden, wenn keine vertragliche Regelung besteht[6][7]. Die Rückkehr ins Büro muss jedoch nach „billigem Ermessen“ erfolgen. Persönliche Umstände (z.B. lange Homeoffice-Phase, Betreuungspflichten) sind zu berücksichtigen. Eine überstürzte Rückkehr kann unzulässig sein[6]. - Mitbestimmung:
Besteht eine Betriebsvereinbarung, ist der Betriebsrat zu beteiligen.
Rechte und Pflichten im Überblick
Arbeitnehmer:
- Müssen Weisungen zum Arbeitsort befolgen, sofern keine Homeoffice-Regelung besteht.
- Dürfen Homeoffice ablehnen, wenn keine Pflicht besteht.
- Haben Anspruch auf Einhaltung von Arbeitszeit- und Gesundheitsschutzvorschriften, auch im Homeoffice.
Arbeitgeber:
- Können Homeoffice nicht einseitig anordnen, aber auch nicht einseitig verweigern, wenn eine Vereinbarung besteht.
- Müssen Arbeitsmittel stellen und für Arbeitsschutz sorgen.
Fazit: Homeoffice 2025 – Flexibilität mit klaren Spielregeln
Homeoffice bleibt Verhandlungssache. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, aber mit einer klaren Vereinbarung profitieren beide Seiten von mehr Flexibilität. Wer Homeoffice sucht oder anbietet, sollte die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Aspekte kennen und gezielt nach passenden Weiterbildungen und Beratungen auf LVV-Bildung.de suchen – für eine moderne, rechtssichere und produktive Arbeitswelt.
Foto von Roberto Nickson auf Unsplash
Quellen:
[1] https://www.enteksystems.de/blog/was-aendert-sich-in-2025
[2] https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++e06314a2-5daa-11ec-9b3c-001a4a160129
[3] https://www.ruhr24jobs.de/hr/karriere-ratgeber/bewerber-wissen/homeoffice/recht-auf-homeoffice-069/
[4] https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/arbeitsrecht/homeoffice-4807264
[5] https://www.dashoefer.de/newsletter/artikel/aus-homeoffice-wird-telearbeit-das-gilt-seit-1-jaenner-2025.html
[6] https://www.nortonrosefulbright.com/de-de/wissen/publications/87798b15/termination-of-agreed-work-from-home
[7] https://www.advant-beiten.com/aktuelles/homeoffice-auf-den-buero-boden-der-tatsachen-zurueck
[8] https://www.fgvw.de/neues/arbeitsrecht-homeoffice-ist-kein-milderes-mittel-gegenueber-einer-aenderungskuendigung-die-den-arbeitsort-veraendert