veröffentlicht in Tipps, Wissenswertes am 25.06.2025

Sommer, Sonne, Hitze – für viele Beschäftigte wird der Arbeitsplatz in den heißen Monaten zur echten Herausforderung. Doch gibt es ein Recht auf "Hitzefrei" im Job? Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei hohen Temperaturen, und was müssen Beschäftigte beachten? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, rechtliche Grundlagen und praktische Tipps umfassend für Sie aufbereitet.

Gibt es Hitzefrei auf der Arbeit?

Ein generelles Recht auf Hitzefrei gibt es in Deutschland nicht – auch nicht bei extremen Temperaturen[3][7][8]. Beschäftigte dürfen also nicht eigenmächtig die Arbeit niederlegen oder früher nach Hause gehen, wenn es im Büro, in der Werkstatt oder im Betrieb zu heiß wird. Wer das dennoch tut, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung[4].

Gesetzliche Vorgaben: Das regelt die Arbeitsstättenverordnung

Die wichtigsten Vorschriften zum Thema Hitze am Arbeitsplatz finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und in den dazugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 Raumtemperatur)[1][2][6]. Ziel ist es, gesundheitliche Gefährdungen durch hohe Temperaturen zu vermeiden.

Temperaturgrenzen und Maßnahmen:

  • Bis 26 °C Raumtemperatur:
    Normalbetrieb, keine besonderen Maßnahmen erforderlich[2][6].
  • Ab 26 °C Raumtemperatur:
    Der Arbeitgeber soll Maßnahmen zum Hitzeschutz prüfen und ggf. umsetzen, z. B. Sonnenschutz, Lüften, Lockerung der Kleiderordnung, Bereitstellung von Getränken[1][3][5][6].
  • Ab 30 °C Raumtemperatur:
    Der Arbeitgeber muss aktiv werden und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu senken. Dazu gehören z. B. Ventilatoren, Klimageräte, flexible Arbeitszeiten oder zusätzliche Pausen in kühlen Räumen[1][2][4][5].
  • Ab 35 °C Raumtemperatur:
    Der Raum gilt ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss dann z. B. Hitzepausen, Luftduschen oder das Arbeiten in klimatisierten Bereichen ermöglichen[4][5][6]. Ist das nicht möglich, kann die Arbeit in diesen Räumen untersagt werden.

Wichtig: Die genannten Werte beziehen sich auf die Raumtemperatur, nicht auf die Außentemperatur[2][3][6].

Rechte und Pflichten der Beschäftigten

  • Kein Anspruch auf Hitzefrei:
    Beschäftigte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei oder klimatisierte Räume[2][3][7].
  • Mitwirkungspflicht:
    Arbeitnehmer müssen sich an die Vorgaben des Arbeitgebers halten und dürfen nicht eigenmächtig handeln[4].
  • Gesundheitsschutz:
    Wer sich durch die Hitze gesundheitlich beeinträchtigt fühlt (z. B. Kreislaufprobleme), sollte dies dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat melden und ggf. einen Arzt aufsuchen.

Pflichten des Arbeitgebers

  • Gefährdungsbeurteilung:
    Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen regelmäßig zu prüfen und bei hohen Temperaturen geeignete Maßnahmen zu treffen[1][6].
  • Schutzmaßnahmen:
    Beispiele sind:
    • Sonnenschutz (Jalousien, Rollos)
    • Lüften in den Morgen-/Abendstunden
    • Bereitstellung von Getränken
    • Lockerung der Kleiderordnung
    • Flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit, früher Feierabend)
    • Bereitstellung von Ventilatoren oder Klimageräten
    • Verlegung der Arbeit in kühlere Räume[1][2][3][4][5]
  • Dokumentation:
    Die getroffenen Maßnahmen sollten dokumentiert werden, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass der Arbeitsschutz eingehalten wurde.

Was gilt im Homeoffice?

  • Telearbeit:
    Bei fest eingerichteten Heimarbeitsplätzen ist der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich, inklusive Temperaturregelung[4].
  • Mobiles Arbeiten:
    Hier trägt der Beschäftigte selbst die Verantwortung für geeignete Arbeitsbedingungen[4].

Fazit: Kein Hitzefrei, aber klare Schutzpflichten

Auch wenn es kein Recht auf Hitzefrei gibt, müssen Arbeitgeber bei hohen Temperaturen aktiv werden und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten sicherstellen. Wer sich unsicher ist oder das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, sollte sich an den Betriebsrat, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.

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Foto von Immo Wegmann auf Unsplash


Quellen: [1] https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/was-das-arbeitsschutzgesetz-bei-hitze-vorschreibt_218_462712.html [2] https://www.igmetall.de/service/ratgeber/hitze-am-arbeitsplatz-diese-rechte-haben-beschaeftigte [3] https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++21fc8afe-94c0-11e8-94d2-525400940f89 [4] https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/hitze-am-arbeitsplatz/ [5] https://www.agrajo.com/blog/im-berufsleben/hitze-am-arbeitsplatz-was-schreibt-das-arbeitsschutzgesetz-vor [6] https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps [7] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/arbeitsmarkt/hitze-arbeitsplatz-arbeitnehmerrechte-100.html [8] https://www.arbeitsrechte.de/hitzefrei-arbeit/