veröffentlicht in News, Wissenswertes am 31.12.2024

Die Weiterbildungslandschaft in Deutschland erfährt im Jahr 2025 bedeutende Veränderungen. Dieser Beitrag bietet einen detaillierten Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen, sowohl für Berufstätige als auch für Arbeitssuchende.

Aufstiegs-BAföG (AFBG) 2025

Das Aufstiegs-BAföG erfährt ab Januar 2025 eine umfassende Reform:

  • Die maximale Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 Euro auf 18.000 Euro.
  • Bei erfolgreichem Abschluss werden künftig 60% statt 50% des Darlehens erlassen.
  • Die Weiterbildung in Teilzeit wird besser gefördert, was insbesondere Berufstätigen zugutekommt[1].

Diese Änderungen zielen darauf ab, die Attraktivität der beruflichen Weiterbildung zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Weiterbildungsförderung nach SGB III

Das neue Weiterbildungsgesetz 2023 plant feste Fördersätze und weniger Förderkombinationen:

  • Fördersätze werden ohne Auswahlermessen in Pauschalen festgeschrieben.
  • Bisherige Voraussetzungen zur allgemeinen Weiterbildungsförderung von Angestellten werden angepasst[2].

Diese Änderungen sollen den Zugang zu Weiterbildungsangeboten erleichtern und für mehr Transparenz sorgen.

Förderung für Berufstätige

Für Berufstätige gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

  • Der Staat übernimmt je nach Betriebsgröße zwischen 15% und 100% der Weiterbildungskosten.
  • Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25% bis 75% bezuschusst.
  • Ältere und schwerbehinderte Menschen können bis zu 100% Zuschuss erhalten[3].

Diese Förderungen zielen darauf ab, Berufstätige bei der Anpassung ihrer Fähigkeiten an den strukturellen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Änderungen ab 2025 für Arbeitssuchende

Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft:

  • Die Agenturen für Arbeit (AA) werden alleinig für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung zuständig sein.
  • Jobcenter werden diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen[6].

Arbeitssuchende müssen ihre Anträge auf Bildungsgutscheine ab 2025 ausschließlich bei den Arbeitsagenturen einreichen.

Voraussetzungen für eine Förderung

Für eine Förderung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Beratung vor der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.
  • Notwendigkeit der Weiterbildung muss gegeben sein.
  • Die Weiterbildungsmaßnahme und der Maßnahmeträger müssen von einer fachkundigen Stelle zugelassen (zertifiziert) sein[5].

Für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss besteht ein Rechtsanspruch auf Förderung zum nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses.

Fazit

Die Änderungen im Jahr 2025 bieten erweiterte Möglichkeiten für geförderte Weiterbildungen. Sowohl Berufstätige als auch Arbeitssuchende profitieren von den neuen Regelungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die individuellen Fördermöglichkeiten zu informieren und die Beratungsangebote der Arbeitsagenturen zu nutzen.

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Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash


Quellenangaben: [1] https://www.iwwb.de/neuigkeiten/AFBG-2025-Finanzielle-Anreize-fuer-eine-staerkere-berufliche-Qualifikation-meldungen-2665.html [2] https://www.forum-verlag.com/fachwissen/personalmanagement/neues-weiterbildungsgesetz-ausbildungsgarantie-qualifizierungsgeld-und-foerderung/ [3] https://www.ibb.com/foerderung/foerdermoeglichkeiten-beruflicher-weiterbildung [4] https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/aenderungen-bei-foerderung-beruflicher-weiterbildung-und-beruflicher-rehabilitation/ [5] https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Berufliche-Weiterbildung/Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung/foerderung-der-beruflichen-weiterbildung.html [6] https://www.lvv-bildung.de/blog/bildungsgutschein-2025-wichtige-aenderungen-bei-der-beantragung-und-zustaendigkeit [7] https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung [8] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aufstiegs-bafoeg-reform-2025-1674632 [9] https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung [10] https://www.ihk-muenchen.de/de/berufsbildung-berufszugang/fortbildung/foerderprogramme/