In Deutschland gibt es verschiedene Förderprogramme, die Arbeitslosen den Einstieg in eine selbstständige Tätigkeit erleichtern sollen. Zwei der bekanntesten Programme sind das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss. Beide haben das Ziel, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Selbstständigkeit zu fördern, unterscheiden sich jedoch in ihren Voraussetzungen, der Höhe der Bezüge und der Dauer der Förderung.
Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld ist eine finanzielle Unterstützung für Empfänger des Bürgergeldes (früher Arbeitslosengeld II), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnen möchten. Es soll den Übergang von der Arbeitslosigkeit in die Erwerbstätigkeit erleichtern.
Voraussetzungen für das Einstiegsgeld:
- Bezug von Bürgergeld: Der Antragsteller muss Bürgergeld beziehen.
- Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Es muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden.
- Ermessensentscheidung: Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen des Jobcenters, das die Erfolgsaussichten der geplanten Tätigkeit prüft.
Höhe und Dauer der Bezüge:
- Höhe: Das Einstiegsgeld beträgt in der Regel 50% des monatlichen Regelbedarfs nach dem Bürgergeldgesetz, kann jedoch je nach Einzelfall variieren.
- Dauer: Die Förderung wird für maximal 24 Monate gewährt.
Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten. Er soll den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern und die sozialen Sicherungssysteme unterstützen.
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss:
- Bezug von Arbeitslosengeld I: Der Antragsteller muss Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
- Restanspruch: Es muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen.
- Tragfähigkeitsnachweis: Es muss ein Businessplan vorgelegt werden, der die Tragfähigkeit der Geschäftsidee belegt. Dieser wird von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer) geprüft.
- Beratungsgespräch: Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit ist erforderlich.
Höhe und Dauer der Bezüge:
- Höhe: In der ersten Phase (6 Monate) wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I plus 300 Euro für die soziale Absicherung gezahlt. In der zweiten Phase (weitere 9 Monate) kann auf Antrag eine Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung gewährt werden.
- Dauer: Die Förderung wird in zwei Phasen gewährt: 6 Monate in der ersten Phase und bis zu 9 Monate in der zweiten Phase.
Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Gemeinsamkeiten:
- Zielsetzung: Beide Förderungen zielen darauf ab, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren und die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen.
- Förderung der Selbstständigkeit: Beide Programme bieten finanzielle Unterstützung für den Start in die Selbstständigkeit.
Unterschiede:
- Zielgruppe: Das Einstiegsgeld richtet sich an Bezieher des Bürgergeldes, während der Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld I gedacht ist.
- Voraussetzungen: Der Gründungszuschuss erfordert einen Nachweis der Tragfähigkeit der Geschäftsidee und ein Beratungsgespräch, während das Einstiegsgeld nach Ermessen des Jobcenters gewährt wird.
- Höhe und Dauer der Bezüge: Die Höhe und Dauer der Bezüge unterscheiden sich erheblich zwischen den beiden Programmen.
Fazit
Sowohl das Einstiegsgeld als auch der Gründungszuschuss bieten wertvolle Unterstützung für Arbeitslose, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Die Wahl des passenden Programms hängt von der individuellen Situation des Antragstellers ab, insbesondere vom Bezug von Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I. Eine sorgfältige Planung und Vorbereitung, einschließlich der Erstellung eines Businessplans und der Beratung durch fachkundige Stellen, sind entscheidend für den Erfolg der Gründung.
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Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash
Citations: [1] https://service.saarland.de/detail?pstCatId=100048560&pstId=100312043 [2] https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-buergergeld_ba043375.pdf [3] https://www.lpb-bw.de/regelsatz-hartz-iv [4] https://www.betanet.de/teilhabe-und-bildungspaket.html [5] https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/19-buergergeld-leistungsanspruch