Das Jahr 2024 bringt einschneidende Veränderungen im Bereich der Weiterbildungsförderung mit sich. Die Reform, die zum 1. April 2024 in Kraft tritt, setzt auf eine Ausbildungsgarantie, ein Qualifizierungsgeld und diverse Verbesserungen bei der Arbeitnehmerförderung. Hier sind die Schlüsselpunkte und Änderungen im Überblick:
Ausbildungsgarantie: Unterstützung für Jugendliche
Die Ausbildungsgarantie soll sicherstellen, dass Jugendliche bei der Suche nach einer Ausbildung unterstützt werden. Obwohl kein Rechtsanspruch besteht, signalisiert die Garantie, dass entsprechende Angebote vorhanden und verbessert werden.
Mobilitätszuschuss für Auszubildende: Erleichterung bei der Entfernung
Zukünftige Auszubildende erhalten im ersten Ausbildungsjahr finanzielle Unterstützung für Familienheimfahrten, was die Annahme von Ausbildungsplätzen in weiter entfernten Regionen erleichtert.
Praktikum zur Berufsorientierung: Jugendliche unterstützen
Ein Berufsorientierungspraktikum fördert Jugendliche, die sich noch nicht für einen Beruf entschieden haben. Agenturen für Arbeit und Jobcenter übernehmen die Aufgabe, Jugendliche bei der Berufsorientierung und beim Einstieg in eine Berufsausbildung zu unterstützen.
Ausbau der außerbetrieblichen Ausbildung: Perspektiven für Jugendliche
Die außerbetriebliche Ausbildung wird ausgebaut, um Jugendlichen ohne regulären Ausbildungsplatz bessere Perspektiven zu bieten. Die betriebliche Ausbildung bleibt dabei im Fokus.
Qualifizierungszuschuss für Weiterbildung: Unterstützung für Unternehmen
Ein zusätzliches Qualifizierungsgeld wird eingeführt, um Unternehmen zu unterstützen, deren Arbeitsplätze durch Strukturwandel gefährdet sind. Unternehmen können Beschäftigte während der Weiterbildung freistellen, und die Bundesagentur für Arbeit gewährt Qualifizierungsgeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes.
Anpassung der Betriebsgröße bei der Weiterbildungsförderung: Vereinfachte Regelungen
Die Förderung von Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschüssen wird an die Betriebsgröße geknüpft. Das Gesetz sieht eine Reduzierung der Staffelung nach Betriebsgröße vor, wodurch die Fördervoraussetzungen vereinfacht werden.
Förderung der Lehrgangskosten: Prozentuale Staffelung
- 100 % für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
- 100 % für Unternehmen mit weniger als 500 Beschäftigten, wenn der Arbeitnehmer älter als 45 Jahre oder schwerbehindert ist
- 50 % für Unternehmen mit mindestens 50 und weniger als 500 Beschäftigten
- 25 % ab 500 Beschäftigten
Arbeitsentgeltzuschüsse: Prozentuale Staffelung
- 75 % für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
- 50 % bei Unternehmen mit mindestens 50 und weniger als 500 Beschäftigten
- 25 % für Unternehmen mit 500 und mehr Beschäftigten
Vereinfachung der Weiterbildungsförderung: Weniger Bürokratie
Komplizierte Fördervoraussetzungen sollen durch feste Fördersätze und eine Reduzierung der Förderkombinationen vereinfacht werden. Die Voraussetzung, dass die Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist oder es sich um eine Weiterbildung in einem Engpassberuf handelt, entfällt.
Kurzarbeit zu Weiterbildungszwecken: Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Die Möglichkeit, Kurzarbeit zu Weiterbildungszwecken zu nutzen, besteht weiterhin. Arbeitgeber erhalten je nach Betriebsgröße eine teilweise oder vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und Lehrgangskosten.
Ausblick und Diskussion: Bildungszeit
Arbeitsminister Heil hatte eine Bildungszeit angekündigt, die Arbeitnehmern ein bezahltes Weiterbildungsjahr ermöglichen soll. Diese Maßnahme ist jedoch noch nicht umgesetzt und wird weiter diskutiert.
Die Reform der Weiterbildungsförderung bringt Chancen für Unternehmen, Auszubildende und Arbeitnehmer. Unternehmen sind aufgefordert, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen, um die Fördermöglichkeiten bestmöglich zu nutzen.
#Weiterbildung2024 #Ausbildungsgarantie #Qualifizierungsgeld #Fachkräftenachwuchs #Bildungsförderung #Kurzarbeit #Bildungszeit
Foto von BoliviaInteligente auf Unsplash