veröffentlicht in Wissenswertes am 28.05.2025

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um Beschäftigte und Unternehmen beim Strukturwandel und der Digitalisierung zu unterstützen. Es eröffnet neue Möglichkeiten für die Förderung beruflicher Weiterbildung und schafft attraktive Aufstiegschancen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Betriebe. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen, wie Sie von diesem Gesetz profitieren, welche Förderhöhen möglich sind und wie Sie die Förderung beantragen können.


Was ist das Arbeit-von-morgen-Gesetz?

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz (offiziell: Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) ergänzt und erweitert das Qualifizierungschancengesetz. Ziel ist es, Arbeitnehmer fit für die Arbeitswelt der Zukunft zu machen, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung, Automatisierung und neue Technologien. Das Gesetz richtet sich an Beschäftigte, deren Tätigkeiten durch den Strukturwandel bedroht sind, sowie an Unternehmen, die in die Qualifizierung ihrer Belegschaft investieren wollen[1][7][8].


Für wen ist das Gesetz relevant?

  • Beschäftigte in Unternehmen aller Größen, insbesondere in Branchen mit hohem Veränderungsdruck durch Digitalisierung oder Automatisierung.
  • Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss oder mit einem veralteten Abschluss, die einen anerkannten Berufsabschluss nachholen möchten[4].
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die größere Teile ihrer Belegschaft weiterqualifizieren wollen.
  • Arbeitgeber, die mehrere Beschäftigte mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf fördern möchten (Sammelantrag möglich)[2][7].

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung hängt von der Unternehmensgröße und weiteren Faktoren ab:

  • Lehrgangskosten und Arbeitsentgeltzuschuss werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
  • In kleinen Betrieben (unter 10 Beschäftigte) können bis zu 75 % der berücksichtigungsfähigen Kosten gefördert werden.
  • In Unternehmen mit 10 bis 249 Beschäftigten sind es bis zu 50 %, in größeren Unternehmen (ab 250 Beschäftigte) bis zu 25 %[2][6].
  • Zusätzliche Förderung: Bei sozialpartnerschaftlichen Vereinbarungen (z. B. Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung) erhöht sich die Förderung um 5 bis 15 Prozentpunkte[1][7].
  • Während Kurzarbeit kann die Förderung bis zu 100 % der Kosten betragen[4].
  • Die Mindestdauer für geförderte Weiterbildungen wurde auf mehr als 120 Stunden gesenkt[4].

Wer ist berechtigt?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, deren Tätigkeit vom Strukturwandel betroffen ist oder die einen Berufsabschluss nachholen wollen[5][6].
  • Arbeitgeber, die mehrere Beschäftigte mit gleichem Weiterbildungsziel fördern möchten (Sammelantrag möglich)[2][7].
  • Ungelernte und geringqualifizierte Beschäftigte mit Anspruch auf Nachqualifizierung[4].

Wo und wie beantragt man die Förderung?

  • Arbeitgeber stellen den Antrag auf Förderung bei der örtlichen Agentur für Arbeit. Seit 2021 ist ein Sammelantrag für mehrere Beschäftigte mit gleichem Weiterbildungsbedarf möglich, was das Verfahren deutlich vereinfacht[2][7].
  • Individuelle Anträge können weiterhin von einzelnen Beschäftigten gestellt werden, insbesondere für die Nachqualifizierung.
  • Die Agentur für Arbeit berät zu passenden Maßnahmen, Förderhöhen und übernimmt die Abwicklung[3].
  • Tipp: Nutzen Sie die Datenbank von LVV-Bildung.de, um passende, förderfähige Weiterbildungsangebote zu finden.

Welche Möglichkeiten und Aufstiegschancen ergeben sich?

  • Erwerb neuer Qualifikationen in gefragten Zukunftsbranchen (z. B. Digitalisierung, Green Skills, KI).
  • Nachholen eines Berufsabschlusses für ungelernte oder geringqualifizierte Beschäftigte mit Rechtsanspruch auf Förderung[4].
  • Karriereaufstieg durch Zusatzqualifikationen, IHK-Zertifikate oder Meisterabschlüsse.
  • Sicherung des Arbeitsplatzes durch Anpassung an neue Anforderungen des Arbeitsmarktes.

Welches Mehrgehalt ist zu erwarten?

Der Abschluss einer geförderten Weiterbildung oder das Nachholen eines Berufsabschlusses erhöhen nachweislich die Chancen auf eine besser bezahlte Position. Studien zeigen, dass Weiterbildungsabsolventen im Schnitt ein Mehrgehalt von 8–20 % erzielen können, abhängig vom Berufsfeld, der Branche und der Art des Abschlusses. Insbesondere gefragte Qualifikationen in Digitalisierung, IT, Pflege oder Technik führen oft zu deutlichen Gehaltssteigerungen.


Fazit: Ihr Weg zur Förderung – jetzt Angebote finden!

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz bietet attraktive Fördermöglichkeiten für Beschäftigte und Unternehmen, die sich aktiv auf den Wandel der Arbeitswelt vorbereiten wollen. Nutzen Sie die Chance auf finanzielle Unterstützung, neue Karrierewege und sichere Aufstiegschancen. Suchen Sie jetzt in der LVV-Bildung.de-Datenbank nach passenden, förderfähigen Weiterbildungen und starten Sie Ihre Zukunft!


Foto von Austin Distel auf Unsplash


Quellen:
[BMAS – Arbeit-von-morgen-Gesetz][1]
[Bundesagentur für Arbeit – Förderung von Weiterbildung][3]
[IHK Schwaben – Arbeit von morgen Gesetz][4]
[BZ Wismar – Qualifizierungschancengesetz][5]
[BIBB – Datenreport][6]
[BMAS – Maßnahmen für die Arbeit von morgen][7]
[Kursfinder – Arbeit-von-morgen-Gesetz][8]

[1] https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/arbeit-von-morgen-gesetz.html [2] https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodenberichte/Foerderstatistik/Generische-Publikationen/Hintergrundinfo-Sammelantraege-zur-Foerderung-der-beruflichen-Weiterbildung-Beschaeftigter.pdf?__blob=publicationFile [3] https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung [4] https://www.ihk.de/schwaben/produktmarken/fachkraefte-fuer-schwaben/mitarbeiter-binden/qualifizierungsoffensive-am-arbeitsmarkt-4344502 [5] https://www.bz-wismar.de/f%C3%B6rderung/ [6] https://www.bibb.de/datenreport/de/2022/162121.php [7] https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Berufliche-Weiterbildung/Arbeit-von-morgen/arbeit-von-morgen-artikel.html [8] https://www.kursfinder.de/ratgeber/arbeit-von-morgen-gesetz-foerdert-weiterbildung-18607