veröffentlicht in Wissenswertes am 16.07.2025

Wer Bürgergeld beantragen möchte, steht oft vor der Frage: Wie viel Vermögen darf ich besitzen, ohne meinen Anspruch zu verlieren? In diesem ausführlichen Blogbeitrag erfährst du alle wichtigen Details zu den Vermögensgrenzen, den gesetzlichen Regelungen für 2025, was als Vermögen zählt, wie die Prüfung abläuft und welche Besonderheiten für Antragsteller und ihre Familien gelten.

1. Bürgergeld und Vermögen: Die Grundregeln

Das Bürgergeld ist eine staatliche Grundsicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Bevor Bürgergeld gezahlt wird, prüft das Jobcenter, ob du eigenes verwertbares Vermögen hast, das du zuerst einsetzen musst. Es gibt jedoch Freibeträge, die als sogenanntes Schonvermögen geschützt sind und nicht angerechnet werden[1][2][3].

2. Die Vermögensfreigrenzen beim Bürgergeld 2025

Karenzzeit: Das erste Jahr nach Antragstellung

  • Für die erste leistungsberechtigte Person: Bis zu 40.000 Euro Schonvermögen sind im ersten Jahr nach Antragstellung geschützt.
  • Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft (z. B. Partner, Kinder): Jeweils 15.000 Euro zusätzlich[4][5][1][6][2][3][7][8].

Beispiel:
Eine vierköpfige Familie (Eltern + 2 Kinder) darf im ersten Jahr bis zu 85.000 Euro Vermögen besitzen, ohne dass dieses auf das Bürgergeld angerechnet wird (40.000 + 3 × 15.000)[5].

Nach der Karenzzeit (ab dem zweiten Jahr)

  • Freibetrag für jede Person: Ab dem zweiten Jahr reduziert sich der Freibetrag auf 15.000 Euro pro Person der Bedarfsgemeinschaft[4][5][2].

3. Was zählt als Vermögen beim Bürgergeld?

Als Vermögen gilt grundsätzlich alles, was du besitzt und in Geld umwandeln könntest. Dazu gehören insbesondere[4][6][2][3]:

  • Bargeld, Bankguthaben, Sparbücher
  • Wertpapiere, Aktien, Fonds
  • Fahrzeuge (z. B. Auto, Motorrad)
  • Schmuck, Edelmetalle
  • Kapitallebensversicherungen
  • Immobilien, Grundstücke (außer selbstgenutztes Wohneigentum)

Nicht als Vermögen angerechnet werden:

  • Selbstgenutztes Haus (bis 140 m²) oder Eigentumswohnung (bis 130 m²) innerhalb bestimmter Größen[5][2].
  • Angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person (bis ca. 15.000 Euro Wert)[2].
  • Altersvorsorge-Produkte, die ausdrücklich geschützt sind.

4. Was ist verwertbares Vermögen?

Verwertbar ist Vermögen, wenn du es für deinen Lebensunterhalt nutzen oder verkaufen könntest. Nicht verwertbar sind z. B. Gegenstände, die du für die Ausübung deines Berufs zwingend benötigst oder die unzumutbar zu verwerten wären (z. B. Familienerbstücke mit besonderem ideellen Wert)[4][9][6].

5. Bedarfsgemeinschaft: Wie wird das Vermögen angerechnet?

Das gesamte Vermögen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wird zusammen betrachtet. Die Freibeträge werden addiert. Es ist also möglich, dass eine Person mehr Vermögen hat, solange andere entsprechend weniger besitzen, solange die Gesamtsumme die Grenze nicht überschreitet[10][4][5][1].

6. Antragstellung: Wie läuft die Vermögensprüfung ab?

  • Angabe des Vermögens: Bei jedem Antrag und Weiterbewilligungsantrag müssen die Vermögensverhältnisse vollständig angegeben werden. Das gilt auch während der Karenzzeit, unabhängig von der Höhe[10][11].
  • Nachweise: Das Jobcenter kann Nachweise für Vermögen verlangen, insbesondere bei Unklarheiten.
  • Veränderungen: Änderungen beim Vermögen müssen dem Jobcenter umgehend mitgeteilt werden.

7. Sonderfälle und Ausnahmen

  • Selbstgenutztes Wohneigentum: Wird nicht als Vermögen angerechnet, solange die Wohnfläche angemessen ist (bis 140 m² Haus, bis 130 m² Wohnung für bis zu 4 Personen)[5][2].
  • Altersvorsorge: Bestimmte Formen der Altersvorsorge sind geschützt und zählen nicht zum verwertbaren Vermögen[5].
  • Einmalige Freibeträge: Zusätzlich zum Schonvermögen gibt es einen Freibetrag von 750 Euro für notwendige Anschaffungen[4].

8. Tabelle: Vermögensfreibeträge beim Bürgergeld 2025

Personenkreis Freibetrag im 1. Jahr Freibetrag ab 2. Jahr
Alleinstehend 40.000 €[4][5][2][3] 15.000 €[4][5][2]
Jede weitere Person (Bedarfsgemein.) 15.000 €[4][5][2][3] 15.000 €[4][5][2]
4-köpfige Familie 85.000 €[5] 60.000 €[5][2]

9. Häufige Fragen (FAQ) zum Vermögen beim Bürgergeld

Was passiert, wenn ich mehr Vermögen habe als erlaubt?
Du musst das überschüssige Vermögen zunächst für deinen Lebensunterhalt verwenden, bevor du Bürgergeld erhältst[1][6][2].

Muss ich mein Auto verkaufen?
Ein angemessenes Auto pro erwerbsfähiger Person ist geschützt, solange der Wert ca. 15.000 Euro nicht übersteigt[2].

Was ist mit selbstgenutztem Wohneigentum?
Wird unter bestimmten Voraussetzungen nicht angerechnet, solange die Wohnfläche angemessen ist[5][2].

Wie wird das Vermögen bei Kindern angerechnet?
Kinder in der Bedarfsgemeinschaft haben jeweils einen eigenen Freibetrag von 15.000 Euro[4][5][2].

10. Fazit: Bürgergeld und Vermögen – Das musst du wissen

  • Im ersten Jahr nach Antragstellung schützt die Karenzzeit größere Vermögen (bis 40.000 Euro für die erste Person, 15.000 Euro je weitere Person).
  • Ab dem zweiten Jahr gilt ein Freibetrag von 15.000 Euro pro Person.
  • Selbstgenutztes Wohneigentum und angemessene Altersvorsorge sind geschützt.
  • Die Angabe des Vermögens ist Pflicht – auch während der Karenzzeit.
  • Die Freibeträge gelten für die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Mit diesen Informationen bist du optimal vorbereitet, um Bürgergeld zu beantragen und deine Vermögenssituation korrekt einzuschätzen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung beim Jobcenter oder bei einer Sozialberatungsstelle.

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(Stand: Juli 2025. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.)


Foto von You Le auf Unsplash


Quellen:

[1] https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen [2] https://www.finanztip.de/buergergeld/ [3] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774 [4] https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/buergergeld-vermoegen [5] https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/ [6] https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-eigenkapital-wie-hoch-ist-das-schonvermoegen-28-4-25;art1373668,11562072 [7] https://www.dahag.de/c/ratgeber/sozialrecht/sozialrecht-von-a-z/buergergeld-2023 [8] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684 [9] https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/einkommen-und-vermoegen.html [10] https://www.betanet.de/buergergeld-karenzzeit.html [11] https://www.vogtland-jobcenter.de/B%C3%BCrgergeld/Voraussetzungen/ [12] https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html [13] https://www.betanet.de/grundsicherung-fuer-arbeitssuchende.html [14] https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/antrag-bescheid [15] https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/neue-grundsicherung-vermoegen-regelsatz [16] https://www.verdi.de/themen/rente-soziales/++co++bc2fa790-4e08-11ed-9832-001a4a16012a