veröffentlicht in News, Wissenswertes am 03.07.2025

Das Bürgergeld bleibt auch 2025 ein zentrales Thema der sozialen Sicherung in Deutschland. Für viele Menschen stellt sich die Frage, welche Änderungen ab Januar 2025 gelten, wie hoch die Regelsätze sind und was sich bei Sanktionen und Fördermöglichkeiten ändert. In diesem ausführlichen Blogbeitrag auf lvv-bildung.de erhalten Sie alle aktuellen Informationen, fundiert, SEO-optimiert und relevant für alle, die sich über Sozialleistungen, Arbeitsmarktintegration und Weiterbildung informieren möchten.

Bürgergeld 2025: Keine Erhöhung der Regelsätze – Die Nullrunde im Überblick

Zum 1. Januar 2025 kommt es erstmals seit mehreren Jahren zu keiner Erhöhung der Bürgergeld-Regelsätze. Die Bundesregierung hat im September 2024 beschlossen, die Leistungen nicht an die aktuelle Inflationsrate anzupassen. Damit bleiben die monatlichen Zahlungen für alle Leistungsberechtigten auf dem Stand von 2024[1][5][6]:

Personenkreis Bürgergeld 2025 pro Monat
Alleinstehende/Alleinerziehende 563 Euro
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften 506 Euro
Volljährige in Einrichtungen 451 Euro
Jugendliche (14–17 Jahre) 471 Euro
Kinder (6–13 Jahre) 390 Euro
Kinder (0–5 Jahre) 357 Euro

Diese sogenannte „Nullrunde“ wurde vom Bundeskabinett und dem Bundesrat bestätigt und betrifft alle Bürgergeld-Empfänger in Deutschland[1][6].

Verschärfte Sanktionen ab 2025: Was sich ändert

Mit dem Jahreswechsel 2025 treten deutliche Änderungen bei den Sanktionen in Kraft. Ziel ist es, die Motivation zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen und die Abhängigkeit von staatlichen Leistungen zu verringern[2][5]:

  • Kürzung bei Arbeitsverweigerung: Wer ab dem 1. Januar 2025 ohne triftigen Grund eine zumutbare Arbeit ablehnt, erhält drei Monate lang 30 Prozent weniger Bürgergeld.
  • Kürzung bei Terminversäumnis: Wer einen Termin beim Jobcenter versäumt, muss mit einer Kürzung um 30 Prozent für einen Monat rechnen.
  • Frühere Regelung: Bis Ende 2024 lag die Kürzung bei 10 Prozent und wurde erst nach wiederholtem Fehlverhalten angewendet.
  • Begründung: Die Bundesregierung reagiert mit dieser Verschärfung auf die öffentliche Debatte um das Bürgergeld und will die Integration in den Arbeitsmarkt stärken[2][3][5].

Weitere wichtige Änderungen und Rahmenbedingungen

Karenzzeit für Schonvermögen:
Ab 2025 beträgt die Karenzzeit für das Schonvermögen nur noch sechs Monate. Das bedeutet, dass Bürgergeld-Empfänger schneller auf ihre eigenen Rücklagen zurückgreifen müssen, bevor sie volle Leistungen erhalten[7].

Fördermöglichkeiten und Weiterbildung:
Das Bürgergeld bleibt weiterhin eng mit dem Thema Weiterbildung und Qualifizierung verknüpft. Wer eine Umschulung oder Weiterbildung zum Berufsabschluss macht, erhält zusätzlich zum Regelsatz monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld. Die Dauer für eine geförderte Umschulung beträgt bis zu drei Jahre, um nachhaltige berufliche Integration zu ermöglichen[2][3].

Zuverdienstregeln:
Die großzügigeren Zuverdienstmöglichkeiten, die mit der Einführung des Bürgergelds kamen, bleiben auch 2025 bestehen. Das Ziel ist, Arbeit und Weiterbildung attraktiver zu machen und den Weg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern[3].

Bürgergeld 2025: Anspruch, Voraussetzungen und Kritik

Das Bürgergeld sichert weiterhin das Existenzminimum für Menschen ohne ausreichendes Einkommen. Die Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert: Bedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Die Nullrunde und die verschärften Sanktionen stoßen jedoch auf Kritik von Sozialverbänden und Gewerkschaften, die einen Rückfall in alte Hartz-IV-Zeiten befürchten und die Wirksamkeit der Maßnahmen infrage stellen[2][3][5].

Fazit: Bürgergeld 2025 – Was sollten Empfänger und Interessierte beachten?

  • Keine Erhöhung der Regelsätze: Die Leistungen bleiben auf dem Niveau von 2024.
  • Verschärfte Sanktionen: Bereits beim ersten Fehlverhalten drohen Kürzungen von 30 Prozent.
  • Karenzzeit für Schonvermögen verkürzt: Nur noch sechs Monate Schutz.
  • Weiterbildungsförderung bleibt erhalten: 150 Euro monatlich für Umschulungen und Qualifizierungen.
  • Zuverdienst bleibt attraktiv: Arbeit und Weiterbildung werden weiterhin gefördert.

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Foto von Brad Starkey auf Unsplash


Quellen: [1] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/faq-zum-buergergeld-2149774 [2] https://www.dgb.de/service/ratgeber/buergergeld/ [3] https://www.verdi.de/themen/rente-soziales/++co++bc2fa790-4e08-11ed-9832-001a4a16012a [4] https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Leistungen-und-Bedarfe-im-Buergergeld/leistungen-und-bedarfe-im-buergergeld.html [5] https://laruhelpsukraine.com/de/info/aenderungen-im-buergergeld-system-im-jahr-2025-was-erwartet-leistungsempfaenger/ [6] https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-2025-wie-viel-geld-bekommen-empfaenger-januar-mit-tabelle-26-6-25;art1373668,12225457 [7] https://de.euronews.com/my-europe/2025/04/18/neue-grundsicherung-5-dinge-die-burgergeld-empfanger-wissen-mussen [8] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-reform-debatte-100.html