Bildungsurlaub ist eines der wichtigsten Instrumente für die persönliche und berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Bildungsmaßnahmen bietet die Chance, sich gezielt weiterzuentwickeln – sei es fachlich, sprachlich, gesundheitlich oder politisch. In diesem ausführlichen Leitfaden von LVV-Bildung.de erfahren Sie alles, was Sie über Bildungsurlaub wissen müssen: Wo und wie er möglich ist, welche Voraussetzungen gelten, wie Sie Ihren Bildungsurlaub organisieren, wo Sie Angebote finden, welche Förderungen es gibt und ob Bildungsurlaub auch im Ausland möglich ist.
1. Was ist Bildungsurlaub und wo gilt er?
Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub für anerkannte Weiterbildungsmaßnahmen. In 14 von 16 Bundesländern besteht ein Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Die Ausnahmen sind Bayern und Sachsen, wo es keinen gesetzlichen Anspruch gibt[1][2][4][5][6].
Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wichtig: Entscheidend ist der Arbeitsort, nicht der Wohnort! [2][5][6].
2. Voraussetzungen und Anspruchsdauer
- Anspruchsdauer: In der Regel 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr, in einigen Bundesländern bis zu 10 Tage innerhalb von zwei Jahren[3][4][5][7][8].
- Beschäftigungsdauer: Meist muss das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen, bevor der Anspruch geltend gemacht werden kann[5][7].
- Zielgruppen: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, teils auch Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen[5][7].
- Anerkennung: Die gewählte Bildungsveranstaltung muss vom jeweiligen Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein[5][6][7][8].
3. Welche Bildungsmaßnahmen sind möglich?
Anerkannt werden:
- Berufliche Weiterbildung (z. B. Fachseminare, IT-Kurse, Soft Skills)
- Politische Bildung
- Sprachkurse (auch Sprachreisen im Ausland, je nach Bundesland)[5]
- Gesundheitsbildung (z. B. Stressmanagement, Prävention)
- Schulungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Die konkrete Anerkennung kann je nach Bundesland variieren. Großveranstaltungen werden oft nicht anerkannt[6].
4. Bildungsurlaub im Ausland
Sprachreisen und Bildungsurlaube im Ausland sind in vielen Bundesländern möglich, sofern die Maßnahme den gesetzlichen Vorgaben entspricht und als Bildungsurlaub anerkannt ist. Besonders beliebt sind Intensivsprachkurse, die eine bestimmte Mindeststundenzahl erfüllen müssen[5].
5. Wie wird Bildungsurlaub beantragt?
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Passendes Seminar finden: Über spezialisierte Portale sowie direkt bei anerkannten Bildungsträgern.
- Anerkennung prüfen: Sicherstellen, dass das Seminar im Bundesland des Arbeitsortes anerkannt ist.
- Anmeldung beim Veranstalter: Seminar buchen und Anmeldebestätigung erhalten.
- Antrag beim Arbeitgeber: Spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn schriftlich einreichen, inklusive:
- Anmeldebestätigung
- Anerkennungsbescheid der Veranstaltung
- Programm und Zeitplan des Seminars
- Nachweis nach Teilnahme: Teilnahmebescheinigung beim Arbeitgeber einreichen[7][8].
Tipp: Viele Portale bieten Vorlagen und Unterstützung für die Antragstellung an[3][4].
6. Wo findet man Bildungsurlaubsangebote?
- Online-Portale
- Regionale Anbieter: Viele Volkshochschulen, Sprachschulen, Fachakademien
- LVV-Bildung.de: Übersicht zu aktuellen Bildungsurlaubsangeboten und Beratung
7. Förderungen und finanzielle Hilfen
- Lohnfortzahlung: Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter.
- Kursgebühren und Reisekosten: Müssen meist selbst getragen werden, können aber steuerlich absetzbar sein.
- Zusätzliche Förderungen: In einigen Bundesländern und für bestimmte Zielgruppen gibt es Zuschüsse, Bildungsprämien oder Weiterbildungsstipendien[9].
8. Was ist sonst zu beachten?
- Fristen: Rechtzeitig beantragen, meist mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn[8].
- Übertragbarkeit: Nicht genutzter Bildungsurlaub kann in der Regel nicht ins Folgejahr übertragen werden[2].
- Arbeitgeberzustimmung: Der Arbeitgeber kann Bildungsurlaub nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, muss dies aber schriftlich begründen.
- Anerkennung der Einrichtung: Nur anerkannte Bildungsträger und Veranstaltungen berechtigen zum Bildungsurlaub[8].
Fazit: Bildungsurlaub optimal nutzen – mit LVV-Bildung.de
Bildungsurlaub ist Ihr gesetzlich gesichertes Recht auf Weiterbildung. Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, informieren Sie sich über passende Seminare, organisieren Sie Ihren Bildungsurlaub frühzeitig und profitieren Sie von den Fördermöglichkeiten. LVV-Bildung.de unterstützt Sie mit aktuellen Angeboten, individueller Beratung und umfassenden Informationen – für Berlin, Brandenburg und bundesweit.
Jetzt informieren, Angebote vergleichen und Bildungsurlaub beantragen – für Ihre persönliche und berufliche Zukunft!
Bildquelle: Singapore by Bensch Media
Quellen [1] https://www.dgb.de/service/ratgeber/bildungsurlaub/ [2] https://www.bildungsurlauber.de/uebertragung-und-zusammenfassung-des-anspruchs/ [3] https://www.bildungsurlauber.de/bildungsurlaub/bildungsurlaub-themen/bildungsurlaub-2025/ [4] https://www.bildungsurlaub.de [5] https://www.ef.de/bildungsurlaub/ [6] https://www.kirchentag.de/teilnehmen/bildungsurlaub [7] https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_8959235 [8] https://www.brd.nrw.de/Themen/Schule-Bildung/Weiterbildung/Arbeitnehmerweiterbildung-Bildungsurlaub