veröffentlicht in Ausbildung, Studium, Wissenswertes am 15.07.2025

Bildungskredit für Auszubildende: Anspruch, Voraussetzungen & Alternativen 2025

Du beginnst eine Ausbildung und möchtest deine monatlichen Kosten decken? Erfahre, ob du Anspruch auf einen Bildungskredit hast und welche Alternativen es 2025 gibt.

Viele junge Menschen stehen vor der Herausforderung, eine Ausbildung zu finanzieren. Besonders in Großstädten wie Hamburg reichen Ausbildungsvergütung oder Unterstützung durch die Eltern oft nicht aus, um Miete, Fahrtkosten und Lebenshaltungskosten zu decken. Ein Bildungskredit kann eine sinnvolle Lösung sein, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Doch nicht jeder ist automatisch berechtigt. In diesem Beitrag klären wir, unter welchen Voraussetzungen Auszubildende Anspruch auf einen Bildungskredit haben, welche Höhe möglich ist und welche Alternativen in Frage kommen.


Was ist der Bildungskredit des Bundes? Der staatliche Bildungskredit ist ein zinsgünstiges Darlehen, das vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Zusammenarbeit mit der KfW-Bank vergeben wird. Anders als das BAföG richtet sich der Bildungskredit nicht an Anfänger, sondern an Schülerinnen, Schüler und Studierende in fortgeschrittener Ausbildung.

Zielgruppe:

  • Auszubildende in einer vollzeitschulischen Ausbildung
  • Studierende ab dem 4. Fachsemester
  • Alter zwischen 18 und 36 Jahren

Höhe und Laufzeit:

  • Monatlich 100 €, 200 € oder 300 €
  • Maximal 24 Monate
  • Auszahlung direkt durch die KfW-Bank

Wichtiger Hinweis: Der Bildungskredit kann nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung beantragt werden. Wer also im September 2025 eine Ausbildung beginnt, kann frühestens ab dem dritten Lehrjahr einen Antrag stellen.

Offizielle Informationen:


Beispiel: Ausbildung zur Justizfachangestellten in Kiel Eine Bewerberin, 26 Jahre alt, beginnt im September eine Ausbildung zur Justizfachangestellten in Kiel. Sie möchte ihre monatlichen Fixkosten von rund 250 Euro über einen Bildungskredit decken. Obwohl sie das passende Alter mitbringt und die Ausbildung als vollzeitschulisch anerkannt ist, besteht der Anspruch auf einen Bildungskredit erst ab dem dritten Ausbildungsjahr, da die ersten beiden Ausbildungsjahre nicht zu den letzten 24 Monaten zählen.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Ausbildung muss in Vollzeit erfolgen
  • Die Ausbildungsstätte muss staatlich anerkannt sein
  • Die Ausbildung muss grundsätzlich BAföG-förderfähig sein
  • Der Antragsteller muss zwischen 18 und 36 Jahre alt sein
  • Es darf sich um die letzten 24 Monate der Ausbildung handeln

Ablauf der Antragstellung:

  1. Antrag über das Online-Portal des BVA stellen
  2. Schul- oder Ausbildungsbescheinigung einreichen
  3. Vertragsabschluss mit der KfW
  4. Monatliche Auszahlung der gewählten Kreditsumme
  5. Rückzahlung beginnt 4 Jahre nach der ersten Auszahlung (monatlich 120 €)

Was tun, wenn der Bildungskredit noch nicht in Frage kommt? Wenn du dich noch nicht in den letzten 24 Monaten deiner Ausbildung befindest, gibt es folgende Alternativen:

  1. BAföG: Viele schulische Ausbildungen sind grundsätzlich BAföG-förderfähig. Ob deine Ausbildung dazugehört, kannst du auf www.bafoeg-rechner.de prüfen. Den Antrag stellst du digital über www.bafoeg-digital.de.

  2. Nebenjob: Ein Nebenjob kann eine mögliche Lösung sein, muss aber mit dem Ausbildungsbetrieb abgesprochen werden.

  3. Private Bildungskredite: Banken bieten ebenfalls Kredite zur Ausbildungsfinanzierung an. Diese haben aber meist höhere Zinsen und strengere Rückzahlungsbedingungen.

  4. Stipendien und Fonds: Auch für Auszubildende gibt es vereinzelt Förderprogramme von Stiftungen, Kommunen oder Sozialträgern. Ein Blick in Datenbanken wie www.mystipendium.de lohnt sich.


Fazit: Der Bildungskredit kann eine wertvolle Unterstützung sein – aber nicht von Beginn an. Wer eine Ausbildung startet und unter 36 Jahre alt ist, hat ab dem dritten Jahr Chancen auf eine Förderung. Bis dahin bieten BAföG, Nebenjobs oder Stipendien alternative Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und die richtigen Anlaufstellen zu kennen.

Weitere Informationen und Hinweise findest du auch auf unserer Plattform www.lvv-bildung.de

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Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash