Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen bei der Beantragung und Zuständigkeit für Bildungsgutscheine in Kraft. Diese Neuerungen betreffen sowohl Arbeitssuchende als auch Bildungsträger und haben weitreichende Auswirkungen auf die Förderung der beruflichen Weiterbildung in Deutschland. In diesem ausführlichen Blogbeitrag erläutern wir die wichtigsten Änderungen, deren Hintergründe und was Sie als Betroffener beachten müssen.
Zentrale Änderungen ab 2025
Neue Zuständigkeit der Arbeitsagenturen
Die wohl wichtigste Neuerung ist die Verlagerung der Zuständigkeit für Bildungsgutscheine. Ab dem 1. Januar 2025 werden ausschließlich die Agenturen für Arbeit (AA) für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung verantwortlich sein. Dies bedeutet, dass Jobcenter (JC) – sowohl gemeinsame Einrichtungen als auch zugelassene kommunale Träger – diese Aufgaben nicht mehr wahrnehmen werden.
Auswirkungen auf die Antragstellung
Für Arbeitssuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen hat dies zur Folge, dass sie ihre Anträge auf Bildungsgutscheine ab 2025 ausschließlich bei den Arbeitsagenturen einreichen können. Die bisherige Möglichkeit, Anträge auch beim Jobcenter zu stellen, entfällt somit.
Umfang der Änderungen
Die Neuregelung betrifft alle Leistungen der Weiterbildungsförderung, einschließlich:
- Weiterbildungskosten
- Weiterbildungsgeld
- Weiterbildungsprämien
- Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
Hintergründe der Gesetzesänderung
Haushaltskonsolidierung als treibende Kraft
Die Änderungen sind Teil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024, das der Bundestag im Rahmen der Konsolidierung des Bundeshaushalts beschlossen hat. Ursprünglich war geplant, auch die Zuständigkeit für junge Arbeitslose unter 25 Jahren von der Grundsicherung (SGB II) in die Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) zu verlagern. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf breite Kritik und wurde verworfen.
Erwartete Einsparungen
Durch die Verlagerung der Zuständigkeit für die berufliche Weiterbildung und Rehabilitation erwartet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Einsparungen im Bundeshaushalt. Die genaue Höhe der erwarteten Einsparungen wurde nicht öffentlich beziffert.
Auswirkungen auf verschiedene Gruppen
Für Arbeitssuchende und Weiterbildungsinteressierte
- Einheitlicher Ansprechpartner: Ab 2025 ist die Agentur für Arbeit der alleinige Ansprechpartner für Fragen zur beruflichen Weiterbildung und Rehabilitation.
- Registrierung bei der Arbeitsagentur: Wer einen Bildungsgutschein beantragen möchte, muss sich bei der Agentur für Arbeit registrieren.
- Voraussetzungen bleiben: Die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erhalt eines Bildungsgutscheins bleiben bestehen, wie z.B. Arbeitslosigkeit oder drohende Arbeitslosigkeit.
Für Bildungsträger
- Anpassung der Prozesse: Bildungsträger müssen ihre internen Prozesse an die neue Zuständigkeit anpassen.
- Berichterstattung: Berichte, Abrechnungen und sonstige Kommunikation erfolgen ab 2025 ausschließlich mit den Arbeitsagenturen.
- Zertifizierung von Maßnahmen: Bildungsträger sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Maßnahmen für die Nutzung über den Bildungsgutschein zertifiziert sind.
Übergangsregelungen
Für Bildungsgutscheine, die vor dem 1. Januar 2025 durch ein Jobcenter ausgehändigt wurden, gelten folgende Regelungen:
- Die Abwicklung der Maßnahme erfolgt bis zum Austritt/Beendigung weiterhin mit den Jobcentern.
- Dies gilt auch für Bildungsgutscheine, die 2024 ausgehändigt wurden, aber erst nach dem 31.12.2024 bewilligt werden oder beginnen.
Fazit und Ausblick
Die Zentralisierung der Zuständigkeit für Bildungsgutscheine bei den Arbeitsagenturen ab 2025 stellt eine bedeutende Veränderung im System der beruflichen Weiterbildung dar. Während sie einerseits zu einer Vereinheitlichung der Prozesse führen kann, erfordert sie andererseits von allen Beteiligten – Arbeitssuchenden, Bildungsträgern und Behörden – eine Anpassung an die neuen Strukturen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Änderungen in der Praxis auswirken werden und ob die erhofften Einsparungen und Effizienzsteigerungen tatsächlich realisiert werden können. Für Interessierte an beruflicher Weiterbildung ist es wichtig, sich frühzeitig über die neuen Zuständigkeiten zu informieren und bei Bedarf rechtzeitig Kontakt zur Agentur für Arbeit aufzunehmen.
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