veröffentlicht in Coaching, Fortbildung, Pressemitteilung, Weiterbildung, Wissenswertes am 13.12.2024

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG wird ab Januar 2025 deutlich attraktiver:

  • Die maximale Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 Euro auf 18.000 Euro[2].
  • Bei erfolgreichem Abschluss werden künftig 60% statt bisher 50% des Darlehens erlassen[2].
  • Die Weiterbildung in Teilzeit wird besser gefördert, was insbesondere Berufstätigen zugutekommt[1].

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium für begabte Handwerker wird ebenfalls ausgebaut:

  • Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Förderung auf bis zu 9.135 Euro, verteilt auf drei Jahre[1][3].
  • Der Eigenanteil der Stipendiaten bleibt bei 10%[1].
  • Es gibt einen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr[1].

Weiterbildungsförderung nach SGB III

Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird vereinfacht:

  • Feste Fördersätze werden ohne Auswahlermessen in Pauschalen festgeschrieben[4].
  • Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15% und 100% der Weiterbildungskosten[4].
  • Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25% bis 75% bezuschusst[4].

Diese Verbesserungen zielen darauf ab, die Attraktivität von berufsbegleitenden Weiterbildungen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

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Foto von Ibrahim Boran auf Unsplash


Quellenangaben: [1] https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/mehr-geld-bundesbildungsministerium-staerkt-begabte-handwerker [2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aufstiegs-bafoeg-reform-2025-1674632 [3] https://www.ihk-muenchen.de/de/berufsbildung-berufszugang/fortbildung/foerderprogramme/ [4] https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung [5] https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung