Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG wird ab Januar 2025 deutlich attraktiver:
- Die maximale Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von 15.000 Euro auf 18.000 Euro[2].
- Bei erfolgreichem Abschluss werden künftig 60% statt bisher 50% des Darlehens erlassen[2].
- Die Weiterbildung in Teilzeit wird besser gefördert, was insbesondere Berufstätigen zugutekommt[1].
Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium für begabte Handwerker wird ebenfalls ausgebaut:
- Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Förderung auf bis zu 9.135 Euro, verteilt auf drei Jahre[1][3].
- Der Eigenanteil der Stipendiaten bleibt bei 10%[1].
- Es gibt einen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr[1].
Weiterbildungsförderung nach SGB III
Die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird vereinfacht:
- Feste Fördersätze werden ohne Auswahlermessen in Pauschalen festgeschrieben[4].
- Je nach Betriebsgröße übernimmt der Staat zwischen 15% und 100% der Weiterbildungskosten[4].
- Lohnkosten während der Weiterbildung werden mit 25% bis 75% bezuschusst[4].
Diese Verbesserungen zielen darauf ab, die Attraktivität von berufsbegleitenden Weiterbildungen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
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Quellenangaben: [1] https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/mehr-geld-bundesbildungsministerium-staerkt-begabte-handwerker [2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/aufstiegs-bafoeg-reform-2025-1674632 [3] https://www.ihk-muenchen.de/de/berufsbildung-berufszugang/fortbildung/foerderprogramme/ [4] https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung [5] https://www.sab.sachsen.de/berufliche-weiterbildung-individuell-berufsbezogene-weiterbildung