veröffentlicht in inside LVV, News, Wissenswertes am 22.12.2023

Mit dem Beginn des neuen Jahres hält eine bedeutende Veränderung Einzug in das deutsche Gesundheits- und Arbeitsrecht. Ab dem 1. Januar 2024 führt die Bundesagentur für Arbeit das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren (eAU) ein. Dieser Blogbeitrag wirft einen Blick auf die Neuerungen und gibt einen Überblick darüber, wie Arbeitssuchende und Teilnehmer von Maßnahmen davon betroffen sind.


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1. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Ab dem neuen Jahr wird die herkömmliche "gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" passé. Die Bundesagentur für Arbeit kann nun gesetzlich legitimiert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung direkt elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.


2. Meldung der Arbeitsunfähigkeit an die Agentur für Arbeit: Für arbeitslos gemeldete Personen ändert sich die Vorgehensweise. Statt einer physischen Bescheinigung können sie ihre Arbeitsunfähigkeit digital über den eService oder die BA-MobilApp melden.


3. Formlose Mitteilung und elektronischer Datenabruf: Die Agentur für Arbeit erhält durch die formlose Mitteilung das Recht, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch von der gesetzlichen Krankenkasse abzurufen. Eine separate Vorlage der "gelben Bescheinigung" entfällt.


4. Ausnahmen vom elektronischen Verfahren: Bestimmte Ausnahmen bleiben vom elektronischen Verfahren unberührt. Dazu gehören privat krankenversicherte Teilnehmer, die Erkrankung eines Kindes, Krankschreibungen aus dem Ausland sowie ärztliche Behandlungen auf eigene Rechnung ohne Kassenzulassung.


5. Informationspflicht bei Aktivierungs- oder beruflichen Eingliederungsmaßnahmen: Teilnehmer an derartigen Maßnahmen müssen sowohl die Arbeitsagentur als auch ihren Maßnahmeträger über den Beginn und die Dauer ihrer Arbeitsunfähigkeit informieren. Hierbei gibt es wenige Ausnahmen.


6. Papiergebundenes Verfahren im Rechtskreis SGB II: Personen, die vom Jobcenter betreut werden (Rechtskreis SGB II), sind weiterhin verpflichtet, eine physische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.


Fazit: Das Jahr 2024 bringt eine wegweisende Veränderung für Arbeitssuchende und Teilnehmer von Maßnahmen. Die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bietet eine effiziente und zeitgemäße Lösung, um bürokratische Hürden zu minimieren. Arbeitssuchende sollten sich über die neuen Möglichkeiten informieren und den digitalen Wandel aktiv mitgestalten.

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Foto von Nick Fewings auf Unsplash