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Altenpfleger/in

Anbieter

Bildungsakademie Dresden, Freigemeinnützige Trägerschaft GmbH, Standort Görlitz
zertifiziert nach AZWVBildungsträger ist zertifiziert nach AZWV
Frau Jackisch Rauschwalder Straße 4302826 Görlitz
Tel: 03581 767821Fax: 03581 767812 http://www.bildungsakademie-dresden.de • E-Mail:

Veranstaltungsort

Rauschwalder Str. 43 • 02826 Görlitz • Tel: 0 35 81 / 76 78 0

Zeiten

vom 01.09.2012 bis 31.08.2015 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Kurs- und Seminarbeschreibung

Veranstaltungsform:

Erst- und Verbundausbildung

Inhalte:

1. Vorstellung des Berufsbildes

Altenpfleger arbeiten selbständig und eigenverantwortlich in der Betreuung und Pflege alter Menschen in allen Bereichen der Altenpflege. Altenpfleger wirken auch mit bei der Behandlung kranker und behinderter alter Menschen einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen. Sie arbeiten mit bei der Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und gerontopsychiatrischer Rehabilitationskonzepte. Neben diesen medizinisch - pflegerischen Aufgaben betreuen und beraten Sie ältere Menschen bei der Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung, in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Sie geben Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung der eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte. Altenpfleger geben Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger.
Sie führen eine umfassende Begleitung Schwerkranker und Sterbender durch.

2. Ausbildungsdauer

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Sie gliedert sich in eine theoretische, fachpraktische und praktische Ausbildung. Theorie und Praktika wechseln regelmäßig einander ab.
Die Unterrichtszeiten sind montags bis freitags von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Die Praktische Ausbildung erfolgt beim Träger der Ausbildung.
Wir führen mit Ihnen ein persönliches Gespräch durch und empfehlen Ihnen Träger der Ausbildung bei denen Sie sich bewerben können.
Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

3. Ausbildungsschwerpunkte

Theoretischer und praktischer Unterricht

Deutsch (120 Stunden)
Englisch (40 Stunden)
Religion/Ethik (80 Stunden)

Fachlicher Bereich

Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene (30 Stunden)
Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen (720 Stunden)
Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken (200 Stunden)
Alte Menschen bei der Lebensraum- und Lebenszeitgestaltung unterstützen (180 Stunden)
Methoden zur Gestaltung des Pflegeprozesses anwenden (200 Stunden)
Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (120 Stunden)
Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (120 Stunden)
Berufliches Selbstverständnis entwickeln (60 Stunden)
Lernen lernen (40 Stunden)
Anleiten, beraten, Gespräche führen (80 Stunden)
Mit Krisen und schwierigen Situationen umgehen (80 Stunden)
An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken (40 Stunden)
Die eigene Gesundheit erhalten und fördern (60 Stunden)
Wahlpflichtfächer (200 Stunden)

Praktische Ausbildung in der Altenpflege

- Kennenlernen des Praxisfeldes und fachlicher Konzepte
- Mitarbeiten bei der umfassenden und geplanten Pflege
- Mitwirkung bei der ärztlichen Diagnostik und Therapie
- Übernahme selbständiger Projektaufgaben
- Selbständig planen, durchführen und reflektieren der Pflege

Gesamtdauer des Praktikums mindestens 2.500 Stunden

Abschluss:

staatliche Prüfung

Zugangsbedingungen:

- Real- bzw. Mittelschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss,

- Nachweis einer mindestens 2-jährigen, der Altenpflege förderlichen Vorbildung oder eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis, als Altenpflegehelfer oder Krankenpflegehelfer zu arbeiten

- eine Ausbildungsverkürzung ist möglich

- der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Altenpflegehelferin, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelferin, Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird.

- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

Kategorie: Förderung über Schüler-BAföG

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