Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie
Anbieter
Bildungsakademie Dresden, Freigemeinnützige Trägerschaft GmbH, Standort Görlitz
Bildungsträger ist zertifiziert nach AZWV
Frau Jackisch •
Rauschwalder Straße 43 •
02826
Görlitz
Tel: 03581 767821 •
Fax: 03581 767812 •
http://www.bildungsakademie-dresden.de
•
E-Mail: info@bildungsakademie-dresden.de
Veranstaltungsort
Rauschwalder Straße 43 • 02826 Görlitz • Tel: 03581 767821
Zeiten
ab 01.06.2012 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Kurs- und Seminarbeschreibung
Stundenumfang gesamt:
920Veranstaltungsform:
Berufsbegleitende WeiterbildungInhalte:
Die Ausbildung erfolgt auf der Basis des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen und Altenpflegeberufen im Freistaat Sachsen (SächsGfbWBG) vom 4. November 2002 und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe – SächsGfbWBVO) vom 22. Mai 2007.Die theoretische Ausbildung erfolgt nach einem Ablaufplan an jeweils einem Tage je Woche.
Die praktische Weiterbildung erfolgt in einem Krankenhaus mit einer Chirurgie und einer Intensivtherapie und einer Altenpflegeeinrichtung mit entsprechenden Voraussetzungen. Während der praktischen Weiterbildung werden Sie über Präsenzphasen begleitet.
Ausbildungsschwerpunkte
A Theoretischer und praktischer Unterricht in der Weiterbildung Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie
Spezifisches Pflegefachwissen 200 Stunden
Fachwissenschaft 120 Stunden
Spezifische Sozialwissenschaften 100 Stunden
Rechtslehre 40 Stunden
zur Verfügung der Schule 40 Stunden
B Praktische Weiterbildung
Krankenhaus mit Chirurgie und Intensivtherapie 160 Stunden
Altenpflege 160 Stunden
Weitere Fachbereiche 100 Stunden
Unterrichtszeiten
von 8.00 bis 15.00 Uhr (1x pro Woche)
Abschlussprüfungen
Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil und eine Facharbeit sowie ein Kolloquium. Gegenstand des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Themenbereiche der Nummern 1 und 2 der Anlage 16. Die Gesamtdauer der Prüfung beträgt 120 Minuten. In der Facharbeit ist die erworbene Kompetenz anhand konkreter Beispiele darzustellen.
Weiterbildungsbezeichnung
Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung
„Fachaltenpflegerin für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder „Fachaltenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“,
„Fachgesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder „Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder
„Fachgesundheits- und Krankenpflegerin für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“ oder „Fachgesundheits- und Krankenpfleger für Schwerstpflege und Gerontopsychiatrie“.
Sie erhalten ein Zeugnis über die Prüfung in der Weiterbildung und eine Urkunde über die Berechtigung zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung.
Zugangsbedingungen:
Aufnahmevoraussetzungenein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 oder 6 SächsGfbWBG und eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens 6 Monaten innerhalb der letzen 2 Jahre.
Kategorie: Förderung nur bei Vorliegen von individuellen Voraussetzungen möglich

